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Breitere Rechtsgrundlage für DNA-Analysen
herstellen
Initiative der CDU/CSU
Recht. Die CDU/CSU-Fraktion möchte erreichen, dass die
molekular-genetische Untersuchung von Körperzellen
(DNA-Analyse) zum Nachweis der Identität eines möglichen
Straftäters auf eine breitere Rechtsgrundlage gestellt wird.
Damit könnte die Effizienz der Tataufklärung weiter
verbessert werden, erklären die Unionsabgeordneten. Sie haben
dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (15/4926) vorgelegt.
Nach den Ausführungen der Initiatoren soll sich die
Prüfung des "genetischen Fingerabdrucks" von Verdachtspersonen
nicht mehr auf Straftaten von erheblicher Bedeutung oder auf ein
Delikt gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu beschränken.
So soll die Voraussetzung des Verdachts einer Straftat von
erheblicher Bedeutung oder die Prognose, dass gegen den Betroffenen
künftig Strafverfahren wegen Taten von erheblicher Bedeutung
zu führen seien, in Zukunft entfallen. Ebenso soll nach dem
Willen der Christdemokraten der Richtervorbehalt hinsichtlich der
Erhebung des DNA-Identifizierungsmusters entbehrlich werden.
In der Praxis der Strafverfolgung erweise sich, so die Union in
der Begründung weiter, dass Befürchtungen, wonach die
Ausweitung der DNA-Analyse besonders gegen die besondere
informationelle Sensibilität von Untersuchungen der
menschlichen DNA und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit der Mittel verstoße, nicht
begründet sind. Die in der Strafprozessordnung (StPO)
geregelte molekular-genetische Untersuchung ziele vielmehr darauf
ab, die Identität und gegebenenfalls das Geschlecht des
Spurenlegers festzustellen. Andere Untersuchungen seien nach dem
Wortlaut der StPO nicht zulässig, heißt es in dem
Gesetzentwurf.
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