|
|
wol/bob
Mit Anpassung an EU-Richtlinie bisherige
Unklarheiten beseitigen
Sprengstoffgesetz
Inneres. Die Bundesregierung will das Sprengstoffgesetz
ändern und damit an die Richtlinie der Europäischen Union
anpassen. Unter anderem stellt sie fest, dass die Richtlinie eine
Genehmigung für den innergemeinschaftlichen Transport von
Explosivstoffen verlangt. Mit dem Gesetzentwurf (15/5002) sollen
bisherige Unklarheiten beseitigt und die Kommissionsentscheidung
sowie die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Darüber hinaus sollen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen
an die des Waffenrechts angeglichen werden. Änderungen gibt es
auch hinsichtlich der Bestimmungen über die
Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des
Erlaubnisinhabers sowie beim Melderecht. So sei in der
Vergangenheit festgestellt worden, dass Erlaubnisbehörden erst
im Rahmen einer Regelüberprüfung Kenntnis vom
Wohnsitzwechsel oder Tod eines Erlaubnisinhabers erlangt
hätten. Künftig soll die Richtigkeit der
Erlaubniserteilung oder ihres Wegfalls durch Meldung an die
Meldebehörden im Hinblick auf Namensänderung, Umzug oder
Tod des Erlaubnisinhabers sichergestellt werden. Außerdem
sollen weitere Überprüfungen erfolgen können, um
auch nach dem Tod von Erlaubnisinhaber noch vorhandene
explosionsgefährliche Stoffe sichern zu können.
Der Bundesrat hat im Februar zahlreiche Änderungen
gefordert, unter anderem die Einbeziehung aller Munition. Die
Regierung hat den Vorschlägen wegen daraus resultierender
Rechtsfolgen nicht zugestimmt. So würden in der Folge nicht
nur Munition nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, sondern jeglicher
Art als Kampfmittel im Sinne des Gesetzes und damit den
Bestimmungen für den Umgang unterworfen sein. Dies sei nicht
beabsichtigt.
Zurück zur
Übersicht
|