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Keine Steigerung bei G10-Maßnahmen
Parlamentarisches Kontrollgremium
Bundestagsnachrichten. In der Zeit von Anfang Juli 2003 bis Ende
Juni 2004 wurden zwischen 47 und 52 vom Bundesamt für
Verfassungsschutz und vom Militärischen Abschirmdienst
beantragte und genehmigte G10-Maßnahmen durchgeführt.
Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische
Kontrollgremium (15/4897) hervor. Bei diesen Verfahren handelt es
sich dem Bericht zufolge um Beschränkungen des Brief-, Post-
und Fernmeldegeheimnisses zur Abwehr von drohenden Gefahren
für die freiheitliche demokratische Grundordnung, für den
Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes sowie
für die Sicherheit der in Deutschland stationierten Truppen
der nicht deutschen NATO-Vertragsstaaten.
Von den Maßnahmen seien im Berichtszeitraum zwischen 304
und 358 Personen betroffen gewesen, wird ausgeführt. Die
Schwankung der Zahlenangaben ergebe sich dadurch, dass die
Anordnungen jeweils auf höchstens drei Monate befristet sind
und auf Antrag um jeweils nicht mehr als drei Monate
verlängert werden können. Gegenüber dem vorherigen
Berichtszeitraum, heißt es weiter, sei ein leichter Anstieg
hinsichtlich der Zahl der Hauptbetroffenen zu verzeichnen,
während die Zahl der Verfahren annähernd gleich geblieben
sei.
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