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Bevölkerung vor militärischem
Fluglärm besser schützen
Petitionsausschuss überweist Material an
Regierung
Petitionen. Für einen besseren Schutz der Bevölkerung
vor Fluglärm hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt und
deshalb am 9. März die zugrunde liegende Eingabe einstimmig an
die Bundessregierung "als Material" überwiesen und den
Fraktionen des deutschen Bundestages "zur Kenntnis" gegeben. Der
Petent wendet sich seit 1997 dagegen, dass über seinem Wohnort
im Landkreis Cuxhaven von der Bundeswehr Tief- und
Überschallflüge durchgeführt werden. Es sei für
ihn nicht nachvollziehbar, dass trotz der "erheblichen
Belästigung und nicht auszuschließenden gesundheitlichen
und materiellen Schäden" das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) darauf beharrt, militärische
Flugübungen auch über seinen Wohnort
durchzuführen.
Das BMVg sieht in seiner Stellungnahme keinen Anlass tätig
zu werden. Der Wohnort des Petenten gehöre wie fast das
gesamte Bundesgebiet zu den Regionen, in denen militärische
Tiefflüge geübt würden. Dabei werde
grundsätzlich eine Mindesthöhe von 1000 Fuß (rund
300 m) eingehalten. Die Flüge würden nach dem Prinzip der
freien Streckenwahl durchgeführt, um eine
größtmögliche Entflechtung des Flugbetriebs zu
erreichen. Die Nato müsse in der Lage sein, unbekannte
Flugzeuge schnell zu identifizieren und zu bekämpfen.
Abfangeinsätze müssten ständig geübt werden.
Für die Mitglieder des Ausschusses ist es grundsätzlich
sinnvoll, den Übungsbetrieb nicht auf wenige Regionen zu
beschränken, um die Belastungen der Bevölkerung so gering
wie möglich zu halten. Angesichts der Besiedlungsdichte
Deutschlands und der hohen Geschwindigkeit der Flugzeuge sei es
nicht möglich, nur über unbewohntem Gebiet zu fliegen.
Zudem seien bereits erhebliche Teile der Fliegerausbildung ins
Ausland oder Übersee verlagert worden. Der Verlagerung aller
Tiefflüge seien Grenzen gesetzt, da Übungen auch im
"Einsatzgebiet" notwendig seien. Laut Gutachten seien
gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Fluglärm bei
militärischen Tiefflügen nicht zu befürchten.
Materielle Schäden an Gebäuden seien laut Untersuchung
des BMVg selbst an historischen Gebäuden "nahezu"
ausgeschlossen.
Der Petitionsausschuss konnte sich deshalb der Forderung des
Petenten nach völliger Einstellung des Flugbetriebs über
dem Wohnort nicht anschließen. Doch hält der Ausschuss
eine "nachhaltige Verbesserung" des Schutzes der Bevölkerung
vor Fluglärm weiterhin für dringend erforderlich und geht
davon aus, dass sich die Regierung des Problems annehmen und
Lösungsvorschläge unterbreiten wird.
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