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Immer mehr Telefonüberwachungen
Datenschutzbeauftragter besorgt
Inneres. In seinem Tätigkeitsbericht für 2003 und 2004
(15/5252) gelangt der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung,
Peter Schaar, zur Erkenntnis, dass sich der Datenschutz inzwischen
sowohl in Deutschland als auch international etabliert hat. Dennoch
sehe er sich immer wieder Forderungen gegenüber, die den
Schutz personenbezogener Daten zuguns-ten von Sicherheit und
Steuergerechtigkeit einschränken wollen.
Besonders deutlich sei diese gegen den Datenschutz gerichtete
Tendenz mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II zu Tage
getreten. Nicht nur die 16-seitigen Antragsformulare, sondern auch
der Umgang mit den eingereichten Angaben ließen "erhebliche
datenschutzrechtliche Mängel erkennen", so der Bericht.
Dagegen bezeichnet Schaar das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
zur akustischen Wohnraumüberwachung vom 3. März 2004 als
richtungsweisend und begrüßt die Schaffung eines
unantastbaren Privatraumes. Die steigende Zahl von
Telefonüberwachungen nennt er Besorgnis erregend.
Gewahrt bleiben müssten die
Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der
DNA-Analyse. Der Einsatz neuer Überwachungstechnologien
müsse "für die Betroffenen transparent erfolgen". Vor
allem die Verbreitung kabelloser Netzwerke lasse den Einsatz von
Informationstechnik "weitgehend unsichtbar" werden, sodass
verstärkt Möglichkeiten zu Manipulation oder
Ausspähung von Daten bestünden. Ferner sieht Schaar die
Aufnahme biometrischer Daten in Ausweisdokumente skeptisch.
Aufgrund technischer Unzuverlässigkeiten bezweifelt er "die
versprochenen Sicherheitsgewinne". Daneben seien die heute
verwendeten Ausweise nahezu fälschungssicher und würden
bei Sicherheitskontrollen für einen raschen Ablauf sorgen.
Positiv bewertet Schaar die datenschutzrechtliche Harmonisierung
in der EU. So habe man bereits heute ein beträchtliches
Datenschutzniveau in den einzelnen Mitgliedstaaten erreicht, das
den ungehinderten Datenaustausch zwischen Polizeibehörden
zulasse. Die Weiterentwicklung des deutschen Datenschutzrechts
müsse dagegen beschleunigt werden, heißt es im Bericht.
So spricht sich Schaar für die Zusammenfassung zahlreicher
Spezialregelungen zu "einem leicht verständlichen und
übersichtlichen neuen Datenschutzrecht" aus. Zudem fordert er
die rasche Einführung eines Gesetzes zum Datenschutzaudit
sowie zur Gendiagnostik.
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