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Glücksspielumsätze bald besteuern
Vorstoß der Koalition
Finanzen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die
bislang umsatzsteuerfreien Umsätze der öffentlichen
Spielbanken in die Umsatzsteuerpflicht einbeziehen. Dazu haben sie
einen Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (15/5444)
vorgelegt. Die Fraktionen verweisen auf ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs, wonach eine Umsatzsteuerbefreiung
von Glücksspielen mit Geldeinsatz in öffentlichen
Spielbanken unzulässig ist, wenn gleichzeitig gleichartige
Umsätze außerhalb dieser Spielbanken
umsatzsteuerpflichtig sind. Die Richter hätten eine Verletzung
des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes gesehen, wenn
zur Abgrenzung steuerbefreiter und steuerpflichtiger
Glückspielumsätze an die Identität des Veranstalters
oder Betreibers der Spiele und Geräte angeknüpft wird.
Die Fraktionen erhoffen sich Mehreinnahmen von 12 Millionen Euro in
diesem Jahr, davon 6 Millionen Euro für den Bund. SPD und
Bündnisgrüne weisen darauf hin, dass durch die
Einführung der Umsatzsteuerpflicht den Spielbankbetreibern
zusätzliche Kosten durch Umstellung der Abrechnungssysteme
durch die Steuerlast selbst entstehen. Sie könnten diese
Kosten aber durch eine zumindest mittelbare Weitergabe der
Umsatzsteuer an den Endverbraucher, etwa bei Serviceleistungen,
mindern. Zudem schlagen die Abgeordneten eine Senkung der
Spielbankabgabe, der Sonderabgaben oder zusätzlichen
Gewinnabschöpfungen vor, die den Ländern zustehen.
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