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179/2002
Stand: 03.07.2002
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"Gegenwärtiges Energiesystem ist nicht nachhaltig"

Enquete-Kommission "Nachhaltige Energieversorgung"/

Berlin: (hib/VOM) Das gegenwärtige Energiesystem ist nicht nachhaltig. Zu dieser einvernehmlichen Feststellung gelangt die Enquete-Kommission "Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und der Liberalisierung" in ihrem jetzt vorgelegten Bericht ( 14/9400). Der Bundestag hatte die Enquete-Kommission im Februar 2000 mit dem Auftrag eingesetzt, dem Bundestag für die energiepolitischen Entscheidungen der Zukunft eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zu liefern. Die Kommission sieht in ihrem Bericht einen Beitrag Deutschlands zur Umsetzung der 1992 in Rio de Janeiro beschlossenen Nachhaltigkeitsziele (Agenda 21) im Energiebereich. Die heutige Energiebereitstellung und -nutzung verleugne in großem Umfang Umweltkosten, betreibe Raubbau an knappen Ressourcen und schenke den Risikoaspekten zu geringe Beachtung, heißt es in dem Bericht. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Nicht-Nachhaltigkeit des heutigen Energiesystems besteht darin, dass für große Teile der Weltbevölkerung die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung erforderlichen Energiedienstleistungen nicht oder nur ungenügend zur Verfügung stehen.

Zur Einschätzung der Chancen einer nachhaltigen Entwicklung bis zum Jahr 2050 hat die Kommission nach eigener Darstellung wirtschaftliche und technische Potenziale sowie praktische und politische Handlungsoptionen untersucht. Dazu seien 14 Szenarien und Varianten mit unterschiedlichen Annahmen und Realisierungsperspektiven für Deutschland erarbeitet worden. Diese Szenarien sowie die weiteren Studien ließen die Kommission zu dem Ergebnis gelangen, dass in einem modernen Industrieland eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 80 Prozent technisch realisierbar und wirtschaftlich machbar sei, auch unter Berücksichtigung des vereinbarten Ausstiegs aus der Kernenergie. Die nachhaltige Gestaltung der Energieversorgung sei eng mit der Modernisierung des Standortes Deutschland verbunden, betont die Kommission. In der Entwicklung emissionsarmer und risikofreier Technologien seien große wirtschaftliche Chancen für die deutsche Industrie zu sehen. Sie sollten sowohl zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Inland als auch durch den Export beitragen. Die Fortsetzung der Kernenergienutzung wäre wegen der hohen Sicherheits- und Systemrisiken, wegen der noch immer ungelösten Entsorgungsfrage sowie ihrer strukturkonservierenden Wirkungen nicht nachhaltig. Die Szenarien zeigten, dass zur Realisierung anspruchsvoller Kohlendioxid-Minderungsziele ein Rückgriff auf die Kernenergie nicht erforderlich sei, heißt es.

Die Kommission empfiehlt, bei ausbleibenden Liberalisierungsfortschritten oder zu geringen Fortschritten in Richtung auf ein nachhaltigeres Energiesystem eine Netzzugangsverordnung gesetzlich zu verankern und eine Regulierungsbehörde einzurichten. Die Bundesrepublik sollte sich verpflichten, die nationalen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Bis 2030 sollte die Minderung 50 Prozent und bis 2050 80 Prozent betragen. Schließlich wird verlangt, die Ökosteuer als aufkommensneutrales Instrument zur Einbeziehung volkswirtschaftlicher Kosten weiterzuentwickeln.

Einzelne Aussagen des Berichts enthalten jeweils Sondervoten einzelner Abgeordneter und Sachverständiger. Darüber hinaus gibt es ein Minderheitsvotum der Kommissionsmitglieder von CDU/CSU und FDP zum Gesamtbericht. Darin heißt es unter anderem, ein breiter Konsens über die Antworten auf zentrale Fragen der künftigen Energieversorgung und damit ein gemeinsamer Endbericht der Enquete-Kommission sei nicht zu verwirklichen gewesen seien. Die Mehrheit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen habe ein hoheitlich-interventionistisches, häufig nur nominell marktwirtschaftliches Staatsverständnis zu Grunde gelegt. Daraus ergebe sich zwangsläufig eine "schleichende Aushebelung der marktwirtschaftlichen Ordnung", die nicht gewährleiste, dass die verschiedenen Aspekte einer umfassenden Nachhaltigkeit angemessen berücksichtigt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_179/05
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