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042/2003
Stand: 20.02.2003
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Datenbank für Mehrwertdiensterufnummern geplant

/Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von 190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern vorlegen, in dem auch der Aufbau einer Datenbank für solche Nummern vorgesehen ist. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/455) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/236) mit. Für die noch während einer Übergangsfrist geltenden 0190er-Nummern soll für die Verbraucher eine Abfrage bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post möglich sein, um zu erfahren, wer hinter einer bestimmten Nummer steckt. Für die seit 1. Januar 2003 nutzbaren 0900er-Nummern sollen die Zuteilungen in einer Datenbank bei der Regulierungsbehörde aufgenommen werden, die im Internet veröffentlicht wird. Da diese Nummern Einzelnen zugeteilt würden und eine abgeleitete Zuteilung unzulässig sei, könnten die betreffenden Betreiber der Nummer in die Datenbank direkt aufgenommen werden. Ferner ist den Angaben zufolge geplant, eine Registrierungspflicht für Dialer vorzuschreiben. Danach dürfen Anwählprogramme über 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert sind und ihr gegenüber schriftlich versichert wird, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist. Programmänderungen sollen ausdrücklich zu einer neuen Registrierungspflicht führen.

Die Einführung eines Inkassoverbots plant die Regierung dagegen nicht. Dies würde sehr schnell zu einer "Remonopolisierung des Mehrwertdienstemarktes" führen, heißt es zur Begründung. Bei einem Inkassoverbot wäre die Deutsche Telekom AG das einzige Unternehmen, das seinen Kunden einen umfassenden Service anbieten könnte. Der Telekom könnte ein Forderungseinzug nicht verboten werden, wenn es sich um eigene Forderungen handelt. Zudem könnte ein Inkassoverbot durch Forderungsabtretung umgangen werden. Der Regierungsentwurf sieht den Angaben zufolge allerdings vor, dass die Regulierungsbehörde bei einer rechtswidrigen Nutzung den Betreiber auffordern kann, dafür keine Rechnung auszustellen. Bei einer Bandansage bei der Anwahl einer Mehrwertdiensterufnummer soll der Verbraucher die Möglichkeit erhalten, das Gespräch noch vor Beginn der Kostenpflichtigkeit zu beenden.

Der Entwurf enthält nach Darstellung der Regierung Preisobergrenzen von 3 Euro pro Minute oder 30 Euro pro Einwahl, um das Risiko für die Verbraucher zu begrenzen. Zeitunabhängige Entgelte von mehr als 20 Euro könnten vor allem anfallen bei Spendentelefonen, Erotikdiensten und der Bestellung von Theaterkarten und Tickets. Die Zwangstrennung nach einer Stunde Nutzungszeit soll helfen das Risiko zu verringern, im Zusammenhang mit einer 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummer einen hohen Geldbetrag zu schulden. Die Regulierungsbehörde soll Verstöße durch den Entzug der rechtswidrig genutzten Nummer ahnden können. Eine Zuverlässigkeitsprüfung bei der Zuteilung dieser Nummern hält die Regierung nicht für erforderlich, weil sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Markt darstellen würde. Bußgeldvorschriften dienten dazu, eine rechtswidrige Nummernnutzung zu sanktionieren. Kenntnisse über den genauen Umfang finanzieller Schäden, der den Verbrauchern durch die unbemerkte Installation so genannter Dialer auf dem eigenen Computer entstanden sind, liegen der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor. Die Vielzahl der Beschwerden lasse jedoch den Schluss zu, dass der Gesamtschaden "erheblich" ist.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_042/05
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