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004/2004
Stand: 12.01.2004
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Regierung sieht positive Auswirkungen der Altölverordnung

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Neufassung der Altölverordnung hat dazu geführt, dass die Menge an aufbereitetem Basisöl gesteigert und stabilisiert werden konnte. Auch ist die Bereitschaft für Investitionen in neue Technologien gestiegen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 15/2296), auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/2221). In den Jahren 2001 und 2002 seien jeweils 58 Prozent des theoretisch sammelbaren Altöls aufbereitet worden. Verluste entstünden hauptsächlich durch Mitverbrennung in Motoren, technisch nichtvermeidbare Tropfverluste und Verbleib in Gebinden oder Produkten. Im Jahr 2001 wurden insgesamt rund 334.000 Tonnen Altöl stofflich verwertet. 2002 waren es rund 357.000 Tonnen, so die Regierung weiter. Hier seien Sachzwänge technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Art grundsätzlich bekannt. Im Einzelfall seien die Länder dafür zuständig, Sachzwänge für den Vollzug der Altölverordnung anzuerkennen.

Die Regierung hat noch nicht entschieden, wie hoch Altöl besteuert werden soll, wenn es beim Auslaufen der bis Ende 2006 erteilten gemeinschaftsrechtlichen Ermächtigung zur Mineralölsteuerbefreiung von Altöl bleibt. Laut Antwort gibt es eine Kostenspanne von rund 20 bis über 100 Euro pro Tonne Altöl in den Mitgliedstaaten der EU.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_004/08
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