hib-Meldung
091/2005
Stand: 23.03.2005
"EU-Kommission soll Saatgutrichtlinien weiter verändern"
15/5087) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4960) erklärt die Regierung dazu,
bisher stünden die Regelungen des Saatgutrechts der
Vermarktung von Saatgut gebietsheimischer Wildformen von
Gräsern- und Leguminosenarten entgegen. So schreibe das
Saatgutverkehrsgesetz, gestützt auf EU-Recht, für das
Ausbringen von Saat- und Pflanzgut unter anderem eine amtliche
Sortenzulassung vor. Die saatgutrechtliche Zulassung setze voraus,
dass die Sorten unterscheidbar, homogen und beständig sind.
Demgegenüber sei Saatgut zur Aussaat in die freie Natur nicht
darauf ausgerichtet, dieselben Kriterien zu erfüllen, sondern
diene der Bewahrung der natürlichen genetischen Vielfalt. Um
diesen Widerspruch zu lösen, hat die Bundesregierung eigenen
Angaben zufolge, die Kommission aufgefordert, die noch ausstehenden
EU-Vorschriften zur Änderung der gemeinschaftlichen
Saatgutrichtlinien "umgehend" anzugehen. Die Kommission ihrerseits
habe zugesagt, das Thema im Jahr 2005 "prioritär zu
behandeln". Die FDP-Fraktion hatte "den Konflikt zwischen
Saatgutverkehrsgesetz und dem Bundesnaturschutzgesetz" so
beschrieben: im Landschaftsbau würden bei der Begrünung
von Ausgleichsflächen, dem Erstellen von
oberflächenfestigenden Pflanzendecken Wildblumen-,
Gräser- und Legumionsenmischungen ausgesät, die in der
Mehrzahl importiert werden. Knapp die Hälfte des Bedarfs an
Gräsersaatgut in Deutschland und fast der Gesamtbedarf des
Legumionsensaatguts würden derzeit aus dem Ausland importiert,
da der Bedarf aus heimischer Produktion nicht gedeckt werde. Damit
könnten aber fremde Unterarten eingeschleppt werden, die die
heimische Wildflora verfälschen könnten, so eine Warnung
von Wissenschaftlern. Die bei einer solchen Aussaat
herbeigeführte Florenverfälschung widerspreche aber den
Absichten des Bundesnaturschutzgesetzes. Laut Umweltbundesamt
werden die ökonomischen Schäden ausgewählter Arten
auf über 100 Millionen Euro geschätzt, so die FDP
weiter.
Berlin: (hib/SAS) Die EU möchte nach Angabe der
Bundesregierung die gemeinschaftlichen Saatgutrichtlinien
verändern, um naturschutzfachliche Belange besser mit den
Interessen der wirtschaftlichen Nutzer von Saatgut in Einklang zu
bringen. In ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_091/03