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091/2005
Stand: 23.03.2005
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Verpflichtende Herkunftsangaben von Lebensmitteln europaweit regeln

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung beabsichtigt eigenen Angaben zufolge nicht, zusätzlich zu den Regelungen für geschützte geographische Angaben für Lebensmittel auch verpflichtende Bestimmungen zur Herkunft der verarbeiteten Produkte einzuführen. Weiter heißt es in der Antwort der Regierung ( 15/5094) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/4976) zu Qualitäts- und Herstellungsangaben bei Lebensmitteln, gemeinschaftsrechtliche Vorschriften über die Herkunft oder den Ursprung von Lebensmitteln bestünden für spezielle Erzeugnisse auf der Grundlage von Marktordnungsregelungen, etwas bei frischem Obst und Gemüse, bei Rindfleisch, Eiern und Wein. Weitergehende verpflichtende Herkunftsangaben könnten grundsätzlich nur auf europäischer Ebene getroffen werden. Das Bundesverbraucherschutzministerium sei bereits Anfang 2004 bei der EU-Kommission dafür eingetreten, die Etikettierungsrichtlinie um Bestimmungen zur verpflichtenden Herkunftsangabe von Lebensmitteln zu ergänzen. Zuletzt habe man Anfang 2005 dieses Anliegen erneut vor dem Agrarministerrat vorgebracht. Demgegenüber hält die Regierung eine Abschaffung des Bezeichnungsschutzes von geographischen Angaben auf EU-Ebene für nicht durchsetzbar. Der Bezeichnungsschutz von geographischen Angaben werde von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten getragen und auch die Europäische Kommission sei in keinem Fall bereit, diesen aufzugeben, heißt es. Gleiches gilt nach Einschätzung der Regierung für den Schutz von traditionellen Spezialitäten. Mehrfache Anstöße der Bundesregierung, die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen hierfür zu präzisieren, habe die EU-Kommission nicht aufgegriffen. Die FDP-Fraktion hatte in ihrer Anfrage die Meinung vertreten, dass Herkunftskennzeichnungen der deutschen Ernährungswirtschaft sowohl bei den deutschen Verbrauchern als auch international die große Chance böten, mit ihrer "guten Qualität" Absatzmärkte zu sichern und neue zu erschließen. Neben Herkunftskennzeichen dienten Qualitäts- und Herstellungsangaben wie "Premium", "aus eigenen Herstellung", "aus Meisterhand" oder "von Tieren aus kontrollierter Aufzucht" der Ernährungsindustrie und insbesondere dem Lebensmittelhandwerk zur Information und Werbung. Gerade das Handwerk setze auf den Kundenwunsch nach guter Qualität und Transparenz, nachdem Produkte frisch und mit guter fachlicher Praxis selbst unter Verwendung von Zutaten aus nachvollziehbarer Quelle hergestellt würden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_091/04
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