hib-Meldung
131/2005
Stand: 10.05.2005
"Mölders war Mitglied der ‚Legion Condor' und ist für ehrendes Gedenken tabu"
15/5426) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/5303) hervor. Das Gutachten stütze sich
auf eine breite Quellenbasis und schließe neueste
Erkenntnisse der militärhistorischen Forschung über die
im Sinne der NS-Ideologie konforme Umgestaltung des
Wehrmachtsoffizierkorps namentlich in der Eroberungsphase des
Zweiten Weltkrieges mit ein. Dabei sei unter anderem deutlich
geworden, dass Mölders an der Schlacht um den Ebro-Bogen
teilgenommen habe und sich der verheerenden Folgen des dabei
erfolgten Einsatzes der Luftstreitkräfte durchaus bewusst
gewesen sei. Seine Rolle in und seine Bedeutung für die
"Legion Condor" seien daher nicht zu marginalisieren. Mölders,
der auch nach seinem Einsatz in Spanien von Hitler persönlich
mit dem höchsten Orden der Wehrmacht ausgezeichnet worden war,
habe bis zu seinem tödlichen Unfall stets im Sinne der
Kriegsführungspolitik des NS-Regimes gehandelt. Insgesamt sei
eine kritische Distanz von Mölders zur politischen
Führung des NS-Regimes mit dem vorhandenen Quellenmaterial
nicht nachweisbar. Auch hätten keine quellengestützten
Belege für die These eines katholisch motivierten Widerstands
gefunden werden können. In der Person von Werner Mölders
liegende Gründe, die es rechtfertigen würden, ihn
weiterhin von der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses auszunehmen,
seien nicht zu belegen. Der Name Werner Mölders sei daher, wie
die Namen aller übrigen Mitglieder der "Legion Condor",
für die Benennung von Einrichtungen des Bundeswehr nicht mehr
zu verwenden.
Berlin: (hib/BOB) Untersuchungen des Militärgeschichtlichen
Forschungsamtes haben ergeben, dass Werner Mölders als
mindestens zeitweiliger Angehöriger der "Legion Condor", die
am Spanischen Bürgerkrieg teilnahm, unter einen Beschluss des
Bundestages von April 1998 fällt. Demzufolge sollen Mitglieder
der Legion nicht weiter ein ehrendes Gedenken - zum Beispiel in
Form von Kasernenbenennungen der Bundeswehr - zuteil und bereits
erfolgte Kasernenbenennungen aufgehoben werden. Dies geht aus der
Antwort der Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_131/03