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224/2005
Stand: 09.11.2005
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Embargoverstöße künftig differenzierter bestrafen

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Strafen bei Verstößen gegen Embargos differenzierter gestalten und an die Bedürfnisse der Justiz anpassen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ( 16/33) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, Justizvertreter hätten die generelle Einstufung von Verstößen gegen Embargos des UNO-Sicherheitsrates als Verbrechen als "unangemessen hoch" angesehen. Auch sei es unbefriedigend, dass von der EU verhängte Embargos lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden können. Der Regierungsentwurf sieht für Embargoverstöße eine Strafandrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. Die Abschreckung vermindere sich, weil schwere Verstöße nach wie vor als Verbrechen geahndet werden könnten. Auch Verstöße gegen reine EU-Sanktionen könnten künftig als Straftat eingestuft werden. Die Regierung stellt fest, dass das deutsche Ausfuhrstrafrecht damit auch im internationalen Vergleich eines der strengsten der Welt bleibe.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/01
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