hib-Meldung
224/2005
Stand: 09.11.2005
Embargoverstöße künftig differenzierter bestrafen
16/33) vorgelegt. Zur Begründung
heißt es, Justizvertreter hätten die generelle
Einstufung von Verstößen gegen Embargos des
UNO-Sicherheitsrates als Verbrechen als "unangemessen hoch"
angesehen. Auch sei es unbefriedigend, dass von der EU
verhängte Embargos lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt
werden können. Der Regierungsentwurf sieht für
Embargoverstöße eine Strafandrohung von sechs Monaten
bis zu fünf Jahren vor. Die Abschreckung vermindere sich, weil
schwere Verstöße nach wie vor als Verbrechen geahndet
werden könnten. Auch Verstöße gegen reine
EU-Sanktionen könnten künftig als Straftat eingestuft
werden. Die Regierung stellt fest, dass das deutsche
Ausfuhrstrafrecht damit auch im internationalen Vergleich eines der
strengsten der Welt bleibe.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Strafen bei
Verstößen gegen Embargos differenzierter gestalten und
an die Bedürfnisse der Justiz anpassen. Dazu hat sie einen
Entwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und
der Außenwirtschaftsverordnung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/01