hib-Meldung
224/2005
Stand: 09.11.2005
Rechtsgrundlage für Datenerhebungen im Dienstleistungssektor schaffen
16/36) heißt es, diese Rechtsgrundlage
müsse befristet oder jederzeit aussetzbar sein, um die
Unternehmen sofort entlasten zu können, wenn aufgrund von
geeigneten, in der Verwaltung bereits vorhandenen Daten auf die
statistischen Erhebungen verzichtet werden kann. Für die Jahre
ab 2006 sei geplant, solche Verwaltungsdaten zu nutzen, wobei diese
allerdings auf ihre Eignung überprüft werden
müssten. Da sich das Ergebnis der Tests für die
betroffenen Dienstleistungsbereiche verzögern werde, sei eine
Verwendung von Verwaltungsdaten vom kommenden Jahr an nicht
gesichert. Das geplante Gesetz soll bis zum 14. Februar 2009 in
Kraft bleiben und sich auf die Dienstleistungsbereiche "Verkehr und
Nachrichtenübermittlung", "Datenverarbeitung und Datenbanken"
sowie "Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen"
beziehen. Wie aus dem Entwurf hervorgeht, wird die Beantwortung der
statistischen Fragebögen, die auch über das Internet
möglich sein soll, im Durchschnitt nicht mehr als eine
Viertelstunde an Zeitaufwand bedeuten. Bei viermaliger Befragung im
Jahr und bei einem durchschnittlichen Stundensatz zwischen 35 und
75 Euro ergebe sich für die insgesamt zu befragenden 42.000
Unternehmen eine jährliche Belastung von rund 1,1 bis 2,4
Millionen Euro.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant, eine neue
Rechtsgrundlage für statistische Erhebungen im
Dienstleistungssektor zu schaffen. In ihrem Gesetzentwurf über
konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten
Dienstleistungsbereichen (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/02