hib-Meldung
224/2005
Stand: 09.11.2005
Im Bundestag notiert: Schuldverhältnisse
16/41) vorgelegt.
Berlin: (hib/BOB) Das auf vertragliche Schuldverhältnisse
anzuwendende Recht soll in der gesamten Europäischen Union
(EU) gelten. Dies ist Ziel eines Übereinkommens, das am 14.
April dieses Jahres zwischen den bisherigen Vertragsstaaten und den
zehn Beitrittsländern zur EU geschlossen wurde. Zur Umsetzung
des Übereinkommens hat die Bundesregierung jetzt einen
Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/08