hib-Meldung
224/2005
Stand: 09.11.2005
Im Bundestag notiert: Unfall- und Rentenversicherung
16/37) vor. Ferner sollen die in der deutschen
und rumänischen Rentenversicherung zurückgelegten
Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, soweit dies für
die Erfüllung des Leistungsanspruchs erforderlich ist.
Berlin: (hib/MIK) Durch ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Rumänien soll im Bereich der gesetzlichen
Unfall- und Rentenversicherung der soziale Schutz der jeweiligen
Staatsangehörigen sichergestellt und koordiniert werden. Dies
sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_224/09