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239/2005
Stand: 02.12.2005
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Unterhaltsvorschüsse bei Kindern allein Erziehender thematisiert

Familie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SAS) Unterhaltsvorschüsse und Unterhaltsausfallleistungen bei Kindern allein stehender Elternteile beleuchtet die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/101). Dabei interessiert die Abgeordneten, wie viele Kinder im Zeitraum vom 1. Oktober 2004 bis zum 30. September 2005 Anspruch auf staatliche Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hatten und wie hoch die Kosten dafür waren. Zudem beschäftigt Die Linke, wie viele Elternteile vom Bund und den Ländern nicht in die Pflicht genommen wurden, nachdem der Staat den Kindern einen Unterhaltsvorschuss gezahlt hatte und welche Ursache dies hatte. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die voraussichtlich entstehenden Kosten für Bund und Länder beziffern, wenn auch die Gruppe der 12- bis 18-jährigen Kindern und Jugendlichen weiterhin Leistungen nach der Regelbedarfsverordnung erhielten. Nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern allein stehender Mütter und Väter steht Kindern bis zu 12 Jahren ein staatlicher Unterhaltsvorschuss für die Dauer von höchstens 6 Jahren zu.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_239/03
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