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006/2006
Stand: 10.01.2006
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Neue Ostsee-Erdgaspipeline schafft Anbindung an russische Gasvorkommen

Wirtschaft und Technologie/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Mit der geplanten Nordeuropäischen Erdgasleitung durch die Ostsee wird eine direkte Anbindung an die weltweit größten Gasvorkommen in Russland geschaffen. Gleichzeitig entstehen zusätzliche neue Transportkapazitäten, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/344) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/292) mitteilt. Damit werde die Versorgungssicherheit mit Erdgas in Deutschland und auch in der EU langfristig sichergestellt. Die Pipeline sei ein Projekt der Unternehmen E.on, BASF und Gazprom. Über die Planung und Fortführung des Projekts zum Bau der Pipeline entschieden die beteiligten Unternehmen. Die Bundesregierung sei am Projekt nicht beteiligt, heißt es in der Antwort. Die Ostseeanrainer seien bilateral über das Vorhaben informiert worden. Mit Polen habe man eine deutsch-polnische Arbeitsgruppe zu diesem Thema vereinbart. Schädigungen von Organismen auf dem Meeresboden seien weder durch den Bau noch durch den Betrieb der Pipeline zu erwarten, so die Regierung weiter. Das Verlegen der Leitung werde allenfalls vorübergehende Störungen, nicht jedoch längerfristige Schädigungen der Meeresorganismen verursachen. Vor dem Transport werde dem Erdgas darin enthaltener korrosionsfördernder und giftiger Schwefelwasserstoff weitgehend entzogen, sodass Schädigungen von Meeresorganismen durch Austreten des Erdgases "im Allgemeinen" nicht zu erwarten seien. Genaue Informationen über die favorisierte Trassenführung liegen der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor. Der Trassenverlauf werde aufgrund einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung festegelegt. Die Pipeline könne aus verschiedenen Erdgasfeldern gespeist werden, die derzeit entwickelt würden. Unter anderem sollen die beiden "zukunftsträchtigen" Erdgasfelder Juschno Russkoje und Achimow, an denen sich deutsche Unternehmen beteiligen oder beteiligen wollen, angeschlossen werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_006/03
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