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026/2006
Stand: 30.01.2006
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Kommunale Zusammenarbeit an Grenze zu Polen und Tschechien erleichtern

Europa/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll die Nachbarschaftsverträge mit Polen und Tschechien so erweitern, das Kommunen, Kommunalverbände und Landkreise im Grenzgebiet direkt mit ihren Partnern jenseits der Grenze "zum Wohle ihrer Bürger" handeln können. Darauf zielt ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/456) ab. Probleme und Chancen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sollten regelmäßiger auf die Tagesordnung der deutsch-polnischen und deutsch-tschechischen Gipfeltreffen gesetzt werden, um rasch Lösungen zu finden, meinen die Abgeordneten. Sie betonen, die deutschen Grenzregionen müssten die Chancen ergreifen, die ihnen die Grenzöffnung nach Polen und Tschechien bietet. Beispielsweise bestehe im Großraum Stettin ein akuter Wohnraummangel, während auf deutscher Seite in der Region Schwedt gut nutzbarer Wohnraum abgerissen werde. Trotz guten Willens scheiterten grenzübergreifende Kommunale und regionale Projekte in der Praxis häufig daran, dass Kommunen und Regionen zur Billigung ihrer Vorhaben um Einzelgenehmigungen in den jeweiligen Hauptstädten nachsuchen müssten, heißt es in dem Antrag. Konkret bedeute dies, dass einfach und unbürokratisch zu verwirklichende Vorhaben in komplizierten und zeitraubenden Abstimmungsprozessen in völkerrechtliche Formen gegossen werden müssen. Die FDP empfiehlt, mit beiden Nachbarländern Rahmenabkommen abzuschließen, die hier Abhilfe schaffen. Als Modell könne das Karlsruhe Übereinkommen dienen, das Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Schweiz 1996 unterzeichnet hätten. Es habe für die südwestdeutschen Gemeinden, Kreise und Kommunen den rechtlichen Rahmen geschaffen, damit diese auf direktem Weg mit ihren grenznahen Partnern auf der anderen Seite verbindliche Vereinbarungen zur Problemlösung treffen können.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_026/01
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