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026/2006
Stand: 30.01.2006
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Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention zügig ratifizieren

Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, dass die Bundesregierung das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen zügig unterzeichnet, ratifiziert und umsetzt. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/455). Die Generalversammlung der Vereinten Nationen habe das Zusatzprotokoll am 18. Dezember 2002 angenommen. Inhalt und Zweck sei es, eine vorbeugende Komponente des internationalen Schutzes vor Folter zu schaffen. Das Zusatzprotokoll sei darauf ausgerichtet, so die Fraktion, von vornherein Menschenrechtsverletzungen an gefangenen Personen zu verhindern. Darüber hinaus würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, unabhängige, fachkundige und effektiv arbeitende innerstaatliche Gremien einzurichten, die befugt sind, Gefängnisse, Abschiebezentren, psychiatrische Anstalten, aber auch Alten- und Pflegeheime oder geschlossene Heime für Kinder und Jugendliche zu besuchen und mit den verantwortlichen Stellen zusammenzuarbeiten. Nach Darstellung der Liberalen war die Bundesrepublik am Zustandekommen des Zusatzprotokolls maßgeblich beteiligt, hat es bislang aber noch nicht unterzeichnet. Den Grund dafür sehen die Abgeordneten hauptsächlich in der Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Weder auf Bundes- noch auf Landesebene gebe es Einrichtungen, die den Anforderungen des Zusatzprotokolls genügen. 49 Staaten hätten es bis zu diesem Monat unterzeichnet, 16 hätten es ratifiziert. Falls es Deutschland schaffe, unter den 20 Staaten zu sein, die ratifizieren, könnte es möglicherweise einen Vertreter in den Unterausschuss für Präventionen, ein Untergremium des Ausschusses gegen Folter der Vereinten Nationen, entsenden und so die Arbeit dieses Gremiums mitgestalten, heißt es in dem Antrag. Die Regierung wird aufgefordert, sich für ein arbeitsfähiges Modell der nationalen Foltervorbeugung einzusetzen, das den Anforderungen des Zusatzprotokolls entspricht, und darauf hinzuwirken, dass unabhängige Kontrollinstitutionen wie Nichtregierungsorganisationen, Berufsverbände, Anstaltsbeiräte und Patientenfürsprecher einbezogen werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_026/02
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