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027/2006
Stand: 31.01.2006
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Wohnmobile auch künftig nach dem Gewicht besteuern

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass Wohnmobile und in der Bauart ähnliche Fahrzeuge weiterhin nach dem Gewicht und nicht nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden. Dazu haben die Abgeordneten einen Entwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugssteuergesetzes ( 16/473) vorgelegt. Die Fraktion verweist auf die am 1. Mai letzten Jahres in Kraft getretene Rechtsänderung, wonach Kombinationsfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen nicht mehr nach dem Gewicht, sondern wie Personenkraftwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden. Nach Auffassung der FDP sollten von dieser Änderung nur Geländewagen (so genannte Sport-Utility-Vehicles), Großraum-Limousinen und Kleinbusse mit einen zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen betroffen sein sollen. Wohnmobile sollten dagegen nach wie vor nach dem Gewicht besteuert werden. Sie dienten nicht ausschließlich der Personenbeförderung, sondern auch der Beförderung von Einrichtungsgegenständen, Hausrat, Vorräten und sonstigem Gepäck und verfügten zudem häufig über ein Lkw-Fahrgestell, heißt es zur Begründung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_027/01
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