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027/2006
Stand: 31.01.2006
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Soziale Situation der Ausländer ohne Aufenthaltsstatus verbessern

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/IMO) Ausländer, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben, sollen Zugang zu einer medizinischen Grund- und Notfallversorgung erhalten, ihre Kinder in Kindergärten und Schulen schicken und vorenthaltenen Arbeitslohn vor Gericht einklagen können. Dazu haben Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf "zur Verbesserung der sozialen Situation von Ausländerinnen und Ausländern, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben" ( 16/445) vorgelegt. Dazu sollen Krankenhäuser, Schulen und Arbeitsgerichte von der Pflicht befreit werden, den zuständigen Behörden Daten über Ausländer ohne Aufenthaltsstatus zu übermitteln. Zudem solle die humanitär motivierte Hilfe für Ausländer ohne Aufenthaltsstatus nicht mehr unter Strafe gestellt werden. Eine Abschiebung von illegal beschäftigten Ausländern soll nach dem Willen der Fraktion ausgesetzt werden, wenn sie als Zeugen bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihre hiesigen Arbeitgeber benötigt werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die soziale Situation dieser Personengruppe in Deutschland zu verbessern. Für die Bündnisgrünen steht fest, dass die Schwarzarbeit durch diese Neuregelung abnehmen und die Einnahmen bei Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern steigen würden. In ihrer Begründung zum Gesetzesentwurf berufen sich die Grünen auf das Grundgesetz und die Unantastbarkeit der Würde des Menschen im ersten Artikel. Die Verpflichtung des Staates, eine menschenwürdige Existenz für alle in Deutschland lebenden Menschen sicherzustellen, sei es vom Bundesverfassungsgericht unterstrichen worden. Der Gesetzentwurf beziehe sich deshalb vorwiegend auf Ausländer, die im Ausländerzentralregister als ausreisepflichtig registriert sind, und zum anderen auf Menschen, die keinerlei Duldung zum Aufenthalt haben, da sie nirgends registriert sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_027/03
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