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027/2006
Stand: 31.01.2006
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Mögliche Rundfunkgebührenbefreiung und Telekom-Sozialtarif bekannt machen

Kultur und Medien/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/VOM) Die Fraktion Die Linke erinnert in einer Kleinen Anfrage ( 16/468) daran, dass unter anderem die Bezieher verschiedener Grundsicherungsleistungen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind und Anspruch auf den Sozialtarif der Deutschen Telekom haben. Beides ergebe eine Vergünstigung von etwa 25 Euro monatlich. Es sei im Interesse der Betroffenen mit sehr niedrigem Einkommen, dass die Befreiungsmöglichkeiten allen Berechtigten bekannt gemacht wird und mit möglichst wenig bürokratischem Aufwand verbunden ist. Die Fraktion will wissen, ob es eine bundeseinheitliche Regelung für die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und auf Inanspruchnahme des Sozialtarifs der Deutschen Telekom gibt und welche konkreten Nachweise die Betroffenen vorlegen müssen. Gefragt wird ebenso, wie viele Bezieher von Arbeitslosengeld II im letzten Jahr weniger als 25 Euro monatlich Zuschlag zum Arbeitslosengeld II erhalten haben und von der Möglichkeit, sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen und den Sozialtarif der Deutschen Telekom in Anspruch zu nehmen, ausgenommen waren.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_027/12
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