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Oktober 09/2000
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ÜBER VERHANDLUNGEN IM BASLER AUSSCHUSS INFORMIERT

Bankinterne Ratings sollen bei der Kreditvergabe möglich sein

(fi) Banken soll in erweitertem Umfang die Möglichkeit eingeräumt werden, bei der Kreditvergabe interne Ratings (Bewertungen der Zahlungsfähigkeit) zu nutzen. Dies geht aus einem Bericht des Bundesfinanzministeriums über die laufenden Verhandlungen im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hervor, in denen es um die Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten geht.

Voraussetzung dafür sei, so das Ministerium am 27. September im Finanzausschuss, dass die Banken in der Lage sind, neben der Ausfallwahrscheinlichkeit der Schuldner weitere Bestimmungsfaktoren für das Kreditrisiko wie die Verlustquote im Fall einer Insolvenz anhand interner Verfahren zu ermitteln.

Zu den Verhandlungen in Basel hatte der Bundestag am 8. Juni eine Entschließung gefasst und eine Reihe von Zielen formuliert. Nach Mitteilung des Ministeriums haben die Bemühungen der deutschen Verhandlungsdelegation, als deren Vertreter der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, Jochen Sanio, an der Ausschusssitzung teilnahm, bereits eine positive Wirkung entfaltet.

Der Basler Ausschuss habe wesentliche deutsche Anliegen aufgegriffen. Hervorzuheben seien die Überlegungen zur Einführung eines auf bankinterne Ratings gestützten Ansatzes zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko sowie zur Privilegierung des gewerblichen Realkredits. Die Idee bestehe darin, den Banken zu erlauben, ihre eigenen Abschätzungen über die Ausfallwahrscheinlichkeiten der Schuldner im Zuge der Ermittlungen der bankaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen für die Kreditrisiken heranzuziehen.

Obwohl die einzelnen Modalitäten noch nicht feststünden, sei davon auszugehen, so das Ministerium, dass viele deutsche Kreditinstitute den auf bankinterne Ratings gestützten alternativen Ansatz so früh und umfassend wie möglich nutzen würden. Weil sich die Banken selbst ein genaues Bild über die Bonität ihrer Schuldner verschaffen, werde von den kreditsuchenden Unternehmen der Druck genommen, sich durch externe Rating-Stellen begutachten zu lassen, um eine vorteilhafte Einstufung in das bankaufsichtlich vorgegebene "Bonitätsklassifikationsschema" zu erreichen. Die Nutzung externer Ratings dürfte daher nach Einschätzung des Ministeriums begrenzt ausfallen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0009/0009044a
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