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06/2001
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Aktientausch weiterhin besteuern

(fi) Der Finanzausschuss hat am 30. Mai mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS einen Antrag der F.D.P.-Fraktion ( 14/3009) abgelehnt, den Aktien- oder Wertpapiertausch bei Unternehmensübernahmen oder -fusionen nicht mehr als privates Veräußerungsgeschäft besteuern.

Die Liberalen hatten ihre Initiative damit begründet, dass der Anleger dabei keine Aktien verkaufe und somit nur Scheingewinne versteuert würden, die nicht realisiert worden seien. Lehnten private Anleger das Angebot zum Aktientausch ab und verkauften ihre Aktien, realisierten sie unter Umständen Gewinne, die zu versteuern seien. Kapitalanlagegesellschaften, die einem Tausch nicht zustimmten, könnten ihre Aktien dagegen verkaufen, ohne dass Gewinne versteuert werden müssen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106034b
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