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07/2001
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AB DEM JAHR 2003

Risikopool zum Kostenausgleich zwischen Krankenkassen geplant

(ge) Ab dem Jahre 2003 solle ein Risikopool eingeführt werden, um die Lasten zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen solidarisch zu verteilen. Dies geht aus einem von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf ( 14/6432) zur Reform des Risikostrukturausgleichs hervor. Der Risikopool soll sich auf Aufwendungen für Versicherte beziehen, die weit über dem Durchschnitt der Standardausgaben im Risikostrukturausgleich liegen.

Weiter heißt es, berücksichtigungsfähig seien die Ausgaben für die stationäre und die Arzneimittelversorgung, die ambulanten Dialysesachkosten und das Kranken- und Sterbegeld. Zudem will die Koalition mit der gesetzlichen Förderung von strukturierten Behandlungsprogrammen bei chronischen Krankheiten (Disease-Management-Programme) ab dem Jahr 2002 die Versorgungsqualität verbessern.

Mittelfristig ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, einen direkt morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich einzuführen. Dieser solle dauerhaft ab 2007 zur Sicherung der solidarischen Wettbewerbsordnung in den gesetzlichen Krankenversicherungen eingeführt werden. Krankenkassen soll es dann nicht mehr möglich sein, durch die Selektion von gesunden Versicherten Beitrags- und Wettbewerbsvorteile zu erlangen.

Experten des Gesundheitswesens diskutierten die Reform des Risikostrukturausgleichs am 4. Juli in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses. Ein Vertreter des AOK-Bundesverbandes erklärte, die Initiative gehe größtenteils in die richtige Richtung. Nach Ansicht des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) wurde mit dem bisherigen Strukturausgleich die günstigste Risikostruktur subventioniert. Daher habe man vorgeschlagen, den Mindestbeitragssatz von 12,5 Prozent für alle gesetzlichen Krankenkassen vorzuschreiben. Der von der Koalition anvisierte Risikopool zur Lastenverteilung sei lediglich eine neue Form der Quersubventionierung. Zu begrüßen sei das "versorgungspolitische Anliegen" der Initiative, erklärte der Experte. Es gebe jetzt größere Anreize, etwas für chronisch Kranke zu tun.

Den umstrittenen Mindestbeitragssatz von 12,5 Prozent lehnte der Bundesverband der Betriebskrankenkassen ab. Dieser hätte zum Ergebnis gehabt, dass keine einzige Mark zwischen den Kassen geflossen wäre. Als einziger Effekt wäre der Beitragssatz der Betriebskrankenkassen unattraktiv geworden, so der Sachverständige.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107042a
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