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Götz Hausding
Stromkosten sollen gesenkt werden
Chance auf schnelle Einigung in der
Vermittlung
Der erhoffte stärkere Wettbewerb auf dem Strom- und
Gasmarkt lässt weiter auf sich warten. Das mit diesem Ziel von
der Bundesregierung vorgelegte Energiewirtschaftsgesetz hat der
Bundesrat am Freitag in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Die
Redner der Union betonten, man wolle ein wettbewerbs- und
verbraucherfreundlicheres Gesetz gestalten und dazu
übergroße Gewinnpotentiale der Energiemonopolisten
abschneiden. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD)
hingegen bezeichnete das Gesetz als gelungen und in der Lage, den
Wettbewerb zu erleichtern und sowohl bei Stromerzeugern als auch
Verbrauchern für verlässliche Rahmenbedingungen zu
sorgen. Beide Seiten äußerten sich jedoch optimistisch
hinsichtlich der Möglichkeit einer schnellen Einigung im
Vermittlungsausschuss.
Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff
(CDU) nahm Bezug auf die Senkung der Wachstumsprognose der
Wirtschaft durch die Bundesregierung. Es sei nun endlich Zeit, die
Forderung von Bundespräsident Horst Köhler "Vorfahrt
für Arbeitsplätze" umzusetzen. Das
Energiewirtschaftsgesetz sorge jedoch für das Gegenteil. Durch
die extrem hohen Energiekosten in Deutschland wanderten immer mehr
Betriebe insbesondere aus den stromintensiven Branchen aus. Um
diesen Trend zu stoppen, bräuchte es mehr Wettbewerb. Die
monopolähnlichen Strukturen auf dem Strom- und Gasmarkt
ließen diesen jedoch nicht zu. Das neue Energierecht
verbessere die Situation nicht, sondern verschleppe den Kampf gegen
die Monopole. Dies gehe zu Lasten der Verbraucher und Unternehmen
und führe zu dem Verlust weiterer Arbeitsplätze, so
Wulff. Das vorliegende Gesetz sei keinesfalls ein Schritt zur
Senkung des Preisniveaus, es schaffe lediglich mehr
Bürokratie. Der Verbraucher sei an einem geringern Preis
interessiert, nicht an einer längeren Stromrechnung.
Die Zeit drängt, sagte Brandenburgs Wirtschaftsminister
Ulrich Junghanns (CDU) im Hinblick auf die Umsetzungsfrist der
EU-Vorlage. Es gelte, gemeinsam die Schwächen des Gesetzes im
Vermittlungsausschuss auszumerzen. Dabei müsse der Bundesrat
mehr beteiligt werden - den Ländern müssten substanzielle
Zuständigkeiten, wie zum Beispiel die Kontrolle der
Netzbetreiber übertragen werden. Junghanns warnte die
Bundesregierung davor, den Ausbau der erneuerbaren Energien gegen
die Netzsicherheit und Versorgungsstabilität auszuspielen.
Hessens Wirtschaftsminister Alois Riehl (CDU) sieht die hohen
Energiepreise in Deutschland zu einem großen Teil politisch
begründet. Die Bundesregierung bitte Bürger und
Unternehmen unnötig zur Kasse, sagte er. Allerdings sei auch
der monopolisierte Strommarkt ein Problem. Die im Jahre 1998
eingeleitete Liberalisierung des Strommarktes habe
beträchtliche Anfangserfolge erzielt. Jedoch hätten die
gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung dies wieder zu nichte
gemacht. Nun müssten wichtige Weichen für die Zukunft
gestellt werden. Stromnachfrager, Anbieter und Netzbetreiber
bräuchten verlässliche Rahmendaten - dies
gewährleiste das Gesetz nicht. Das Vermittlungsergebnis
müsse möglichst schnell erreicht werden und einen
Energiewettbewerb erlauben, der diesen Name auch verdiene, so
Riehl. An einer schnellen und erfolgreiche Vermittlung sei auch ihm
gelegen, sagte danach Bundeswirtschaftsminister Clement. Die
Länder hätten auch bisher schon wichtige Bausteine zur
Modernisierung des Energierechtes beitragen. Man sei daher
inhaltlich gar nicht so weit auseinander. Ein sinkender Strompreis
sei, auch im Interesse der energieintensiven Industrie, ein
wichtiges Ziel. Dieses werde durch intensivierten Wettbewerb
erreicht. Allerdings sei der Preis nicht alles, er dürfe nicht
zu Lasten der Versorgungssicherheit gehen, warnte er. Die hohe
Netzsicherheit sei ein Standortvorteil, den man nicht verspielen
dürfe.
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