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23. Mai 1949 Geburtsstunde der Bundesrepublik

Fotografie: Konrad Adenauer verkündet das GG
Der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, verkündet das Grundgesetz, v.l.: Helene Weber (CDU), Hermann Schäfer (FDP), Konrad Adenauer (CDU), Adolf Schönfelder (SPD), Jean Stock (SPD)
© Bundesbildstelle

Die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 steht im Schatten der schwierigen allgemeinen Situation in diesem Jahr, die nicht dafür geeignet ist, überschwengliche Freude aufkommen zu lassen. Auch ist man sich des provisorischen Charakters dieses Verfassungswerkes bewusst.
Der 23. Mai ist daher weniger ein pompöser Staatsakt als vielmehr der Abschluss einer intensiven und konzentrierten Arbeit.

Mit dieser schlichten Geste setzen sich die Repräsentanten der jungen Demokratie auch bewusst ab von dem Prunk des Kaiserreiches und den Machtinszenierungen der NS-Zeit.

In spektakulär unspektakulärer Weise hat sich das Grundgesetz mehr als 50 Jahre lang bewährt. Es ist zu einem "dauerhaften Provisorium" geworden, das stets der politisch und gesellschaftlich integrativen Funktion einer Verfassung gerecht wurde. So wird auch nach der Wiedervereinigung 1990 von der gemeinsamen Verfassungskommission von Bundesrat und Bundestag empfohlen, das Grundgesetz mit geringfügigen Änderungen beizubehalten.

1949 steht die parlamentarische Demokratie jedoch noch vor zahlreichen Bewährungsproben. Das beginnt mit der ersten Wahl zum Deutschen Bundestag. Welcher Partei oder Gruppierung schenken die Bundesbürger ihr Vertrauen?
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1945/g1945_6
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