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1991ff. Wachsende militärische Verantwortung

Fotografie
Deutscher Soldat während eines Erkundungsfluges
© Bundesbildstelle

Nach dem Ende des Kalten Krieges verlagern sich die Aufgaben der NATO. Doch wo, wann, und mit welchem Auftrag sollen fortan NATO-Truppen eingreifen dürfen? Mit dem Golfkrieg 1991 drängen diese offenen Fragen zu einer Entscheidung, die in der Bundesrepublik mit grundsätzlichen Auseinandersetzungen um die Rolle der Außenpolitik verbunden ist.

Für die Befreiung von Kuwait, das seit August 1990 von irakischem Militär besetzt war, erhalten Truppen aus den USA, Großbritannien, Frankreich und Saudi-Arabien 1991 ein Mandat der Vereinten Nationen.

Die Bundesrepublik unterstützt das UN-Mandat, lehnt jedoch eine militärische Beteiligung an der "Operation Wüstensturm" ab. Zwar beteiligt sich Deutschland mit 18 Milliarden Mark finanziell an dem Unternehmen und entsendet einen Teil der Luftwaffe in die Türkei, um den Irak von einem Angriff auf ihren NATO-Verbündeten abzuschrecken. Einsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes gelten bis dahin jedoch als ausgeschlossen.

Gleichzeitig werden bei den NATO-Bündnispartnern, in Israel und auch in Deutschland die Stimmen immer lauter, die eine Beteiligung der Bundeswehr "out of area" fordern - insbesondere nachdem der Irak 1991 Israel mit Raketen angreift. CDU und CSU sind dazu bereit, sich den neuen Aufgaben zu stellen, denn nur eine Beteiligung der Bundeswehr sichere die Bündnissolidarität. Die FDP verlangt jedoch vorher eine verfassungsrechtliche Klärung. Die SPD hält hingegen an der militärischen Selbstbeschränkung fest, da diese stets einer politischen Konfliktregelung den Vorrang gebe. Diese Ansicht vertreten auch Bündnis 90/Die Grünen und warnen vor einer Militarisierung der Außenpolitik. Eine Entscheidung wird im Parlament jedoch nicht getroffen, da die für eine Verfassungsänderung nötige Mehrheit nicht zustande kommt.

Fotografie: Soldaten mit Panzer
Bundeswehrsoldaten 1993 in Somalia.
© Bundesministerium der Verteidigung

Deutsche Blauhelme in Somalia: Die Bundeswehr kann am Einsatz der UN-Friedenstruppe in Somalia teilnehmen. Das beschließt der Bundestag am 2. Juli 1993 mit 337 gegen 185 Stimmen. Die meisten Mitglieder der SPD-Fraktion sprechen sich entschieden gegen den Einsatz aus. Eine Grundsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht jedoch noch aus.

Der Konflikt im ehemaligen Jugoslawien spitzt die Auseinandersetzungen um die Out-of-area-Einsätze der Bundeswehr im Jahr 1994 erneut zu. Als AWACS-Flugzeuge zur Überwachung eines von der UN verhängten Flugverbotes über Bosnien-Herzegowina entsendet werden sollen, klagen SPD und FDP vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter entscheiden jedoch am 12. Juli 1994, dass nach dem Grundgesetz der Einsatz der Bundeswehr auch außerhalb des NATO-Gebietes erlaubt sei, wenn die Bundesregierung vor dem Einsatz die Zustimmung des Bundestages eingeholt habe.

Nach diesem Urteil und dem Friedensabkommen in Bosnien-Herzegowina beteiligt sich die Bundeswehr an der NATO-Friedenstruppe im ehemaligen Jugoslawien. Am 16. Oktober 1998 stimmt der 13. Bundestag der deutschen Beteiligung an NATO-Luftangriffen gegen das serbische Militär zu, falls Belgrad mit seinem aggressiven Vorgehen im Kosovo fortfahre. Da Belgrad das Ultimatum nicht beachtet, stimmt auch der 14. Bundestag am 13. November 1998 den Einsätzen im Kosovo mit großer Mehrheit zu. Im Jahr 1999 beteiligt sich schließlich die Bundeswehr auch an der UNO-Friedentruppe im Kosovo.

Fotografie: Soldaten auf einem Panzer
Deutsche SFOR-Truppen in Bosnien-Herzegowina 1997.
© Bundesministerium der Verteidigung

Infopunkte: Weitere Informationen zur Außenpolitik und zu den Einsätzen der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes seit 1994 finden sie in unserem Online-Archiv.
ZeitPunkte: Daten und Fakten der 12. Wahlperiode (1990-1994)
Daten und Fakten der 13. Wahlperiode (1994-1998)
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1990/g1990_6
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