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Wahlen
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1919 Verhältniswahlsystem in der Weimarer Republik

Fotografie: Eröffnung der verfassungsgebenden Nationalversammlung im Nationaltheater in Weimar. Der Vorsitzende des Rats der Volksbeauftragten Friedrich Ebert bei der Eröffnungsrede am 06.02.1919
Eröffnung der Nationalversammlung, Weimar 06.02.1919
© dpa

Die von der Nationalversammlung beschlossene Reichsverfassung ersetzte das bis dahin gültige Mehrheitswahlrecht. Das jetzt eingeführte Verhältniswahlssystem war dreistufig aufgebaut.

Für jeweils 60.000 Stimmen, die in einem der 35 Wahlkreise gewonnen wurden, erhielt eine Partei einen Parlamentssitz.

Die Reststimmen wurden nun im Wahlkreisverband - bestehend aus mehreren Wahlkreisen - gesammelt. Für jeweils 60.000 Reststimmen im Wahlkreisverband erhielt eine Partei einen weiteren Parlamentssitz.

Die danach verbleibenden Reststimmen wurden auf Reichsebene erneut gesammelt und nach demselben Schlüssel in Sitze umgesetzt.

In der letzten Verteilungsstufe wurden allerdings nur die Parteien berücksichtigt, die im gesamten Reichsgebiet angetreten waren und bereits in den ersten beiden Stufen mindestens ein Mandat erzielt hatten.

Fotografie, 1920: Blick in den Plenarsaal
Reichstagsgebäude, erste Sitzung der Nationalversammlung in Berlin, 1920
© dpa


Die Anzahl der Sitze im Reichstag war also unmittelbar von der Wahlbeteiligung abhängig. Dadurch schwankte die Anzahl der Abgeordneten des Reichstages von Wahlperiode zu Wahlperiode.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1919
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