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14. Wahlperiode
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"Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements"

Aufgabenstellung

Enquete-Kommissionen sind institutionalisierte Beratungseinrichtungen des Deutschen Bundestages, in denen Abgeordnete gemeinsam mit nicht dem Parlament angehörenden Sachverständigen ein vom Bundestag übertragenes Thema bearbeiten. Ihre Aufgabe besteht grundsätzlich darin, zu diesem Thema das relevante Material möglichst umfassend zusammenzutragen und dadurch gesetzgeberische Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe vorzubereiten.

Die eigentliche Arbeit einer Enquete-Kommission liegt deshalb zum einen in der Informationsgewinnung, zum anderen in der abschließenden Verarbeitung dieser Informationen in Form eines Abschlussberichts. Zunächst gilt es also, das notwendige Wissens- und Datenmaterials zu ermitteln. Im ersten Halbjahr ihrer Tätigkeit sind die Enquete-Kommissionen gehalten, ein möglichst detailliertes Arbeitsprogramm aufzustellen. Die Möglichkeiten der Enquete-Kommission, sich Informationen zu einem bestimmten Sachbereich zu beschaffen, sind dabei breit gefächert. Die wichtigste Möglichkeit ist zunächst die Nutzung des Sachverstandes, der Kenntnisse und Erfahrungen, sowohl der parlamentarischen als auch der sachverständigen Kommissionsmitglieder. Neben diesem internen Sachverstand vermitteln auch Delegationsreisen, Besuche wissenschaftlicher Tagungen oder politischer Kongresse Hintergrundwissen, praktische Anschauungen und konkrete Anregungen. Dabei werden die Kommissionsmitglieder durch das Sekretariat der Kommission unterstützt. Dort sind in der Regel auch einige wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt, die zwar hauptsächlich die Protokolle und Berichte der Kommission vorbereiten, aber die Kommission auch bei der Sammlung von Informationen unterstützen.

Auf Grund der Komplexität der zu bearbeitenden Themen ist es häufig erforderlich, Informationen anzufordern, über die auch die sachverständigen Mitglieder der Kommission selbst nicht verfügen. Dazu werden externe Informationsquellen genutzt. Neben der Kooperation mit den zuständigen Ministerien kann die Kommission zudem öffentliche und nicht öffentliche Anhörungen von Sachverständigen, Interessenvertretern und sonstigen Auskunftspersonen sowie Dialog-Veranstaltungen durchführen. Experten, die nicht in die Kommission berufen wurden, Verbandsvertreter oder auch von der Thematik Betroffene können so selbst befragt werden.

Um zusätzliche Informationen zu gewinnen, kann die Kommission mehrheitlich beschließen, Gutachter- und Forschungsaufträge an einzelne Wissenschaftler, Forschungsinstitute etc. zu vergeben. Finanziert werden diese aus besonderen Mitteln, die im Haushalt des Deutschen Bundestages ausgewiesen sind.

Im Gegensatz zu den ständigen Ausschüssen des Parlaments arbeiten in Enquete-Kommissionen Sachverständige, die nicht dem Bundestag angehören, gleichberechtigt mit Mitgliedern des Bundestages zusammen. Auch ist die Arbeit der Enquete-Kommission nicht wie die der ständigen Ausschüsse an tagesaktuelle Zwänge gebunden. Als Novum der Geschichte der Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages sieht der Einsetzungsbeschluss für die Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" vor, dass die Kommission während der laufenden Legislaturperiode an Gesetzgebungsvorhaben beteiligt wird, die Belange des bürgerschaftlichen Engagements betreffen. Die Enquete-Kommission ist aber dennoch nach ihrer Zusammensetzung und Struktur kein vorbereitendes Beschlussorgan des Deutschen Bundestages, so dass sie dem Parlament keine Beschlussempfehlungen vorlegen kann. Enquete-Kommissionen können weder federführend noch mitberatend am Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden. Sie können lediglich eine gutachterliche Stellungnahme abgeben. Aufgabe der Enquete-Kommission ist es daher nicht, aktuelle Gesetzgebungsvorhaben vorzubereiten, sondern vielmehr eine zielgerichtete Analyse zu der jeweiligen Thematik zu erstellen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, an Hand derer das Parlament über Gesetze beschließen kann. Ihrem Charakter nach sind sie Beratungsgremien.

Die Enquete-Kommissionen haben ihre verfassungsrechtliche Grundlage nicht wie die Untersuchungsausschüsse im Grundgesetz selbst (Art. 44 GG), sondern in der durch das Grundgesetz (Art. 40 GG) begründeten Geschäftsordnungsautonomie des Deutschen Bundestages. Ferner kann der Bundestag seine Arbeit und die Erledigung seiner Aufgaben auf der Grundlage des Prinzips der Beteiligung aller durch seine Geschäftsordnung organisieren. Ihm steht es dabei frei, die dafür notwendigen Instrumente der Politikberatung in Form der Enquete-Kommissionen zu schaffen (§§ 56 und 74 GO-BT).

Im Anschluss an die Informationsgewinnung und -aufbereitung ist die Enquete-Kommission verpflichtet, nach Abschluss ihrer Arbeit einen Bericht vorzulegen. Diese Verpflichtung gegenüber dem Parlament muss grundsätzlich bis zum Ende der Wahlperiode erfüllt werden. Die in dem Bericht niedergelegten Arbeitsergebnisse werden in Empfehlungen an den Bundestag konkretisiert, da dieser die Enquete-Kommission gerade zur Vorbereitung von Entscheidungen eingesetzt hat. Diese Empfehlungen zielen regelmäßig auf die Vorbereitung von Gesetzen oder anderen Parlamentsbeschlüssen ab. Allerdings werden diese Empfehlungen von einem beratenden Gremium und nicht von einem vorbereitenden Beschlussorgan wie einem Fachausschuss vorgelegt, so dass der Deutsche Bundestag sie vor seiner Annahme noch überdenken und an die zuständigen Fachausschüsse überweisen kann. Enquete-Kommissionen besitzen insofern kein eigenes Initiativrecht. Deshalb spricht man auch von "Empfehlungen" der Enquete-Kommissionen im Gegensatz zu "Beschlussempfehlungen" der Ausschüsse.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/archiv14/enga/enga_au1
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