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15. Wahlperiode
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Auftrag der Kommission

Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung

Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen über die Notwendigkeit einer Modernisierung des föderalen Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland hatten Bundestag und Bundesrat am 16./17. Oktober 2003 eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung eingesetzt.

Die Kommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung mit dem Ziel zu erarbeiten, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten deutlicher zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern. Dabei sollte sie insbesondere die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder, die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes sowie die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern überprüfen. Auch die Weiterentwicklung der Europäischen Union und die Situation der Kommunen sollte dabei Berücksichtigung finden.

Die Kommission setzte sich aus je 16 Mitgliedern des Bundesrates und des Deutschen Bundestages zusammen. Jedes Haus entsandte darüber hinaus je 16 Stellvertreter, die im Falle der Abwesenheit des von ihnen vertretenen ordentlichen Mitglieds stimmberechtigt waren. Als beratende Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht stellte die Bundesregierung 4 Mitglieder und die Gesamtheit der Landtage insgesamt 6 Vertreter in der Kommission. Des Weiteren nahmen als ständige Gäste mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht 3 Vertreter der kommunalen Spitzenverbände an den Sitzungen der Kommission teil. Auch diese Beteiligten bestimmten jeweils Stellvertreter entsprechend der Zahl ihrer ordentlichen Mitglieder. Die so zusammengesetzte Kommission bediente sich darüber hinaus des Sachverstandes von zwölf Sachverständigen, die von der Kommission berufen worden waren und an deren Sitzungen mit Rederecht, jedoch ohne Antrags- und Stimmrecht teilnahmen.

Zu ihren Vorsitzenden hatte die Kommission den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber und den Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Franz Müntefering gewählt, die den Vorsitz gemeinsam ausübten.

Die konstituierende Sitzung der Kommission fand am 7. November 2003 im Plenarsaal des Bundesrates statt. Die Kommission trat in regelmäßigen Abständen und in Orientierung an den Sitzungsterminen des Bundesrates zu Sitzungen zusammen.

Die Kommission hatte zwei Arbeitsgruppen zu den im Auftrag benannten wesentlichen Aufgabenfeldern "Gesetzgebungskompetenzen und Mitwirkungsrechte" und "Finanzbeziehungen" eingesetzt.

Darüber hinaus hatte sie sieben Projektgruppen zu folgenden speziellen Schwerpunktthemen eingerichtet: Art. 84 GG/Materielle Zugriffsrechte der Länder/Europa; Öffentlicher Dienst/Innere Sicherheit; Bildung und Kultur; Umwelt- und Verbraucherschutz; Regionale Themen, Finanzthemen sowie das Hauptstadtthema.

Die Kommission hat sich nicht auf gemeinsame Vorschläge verständigen können und ihre Arbeit in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2004 beendet, ohne Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes zu beschließen.

*    Weitere Informationen auf der Homepage der Bundesstaatskommission

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/kommissionen/archiv15/modern/modern_auftrag
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