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Staubsauger im Archiv
©DBT

Geschichte

Das Parlamentsarchiv nahm als Organisationseinheit der Verwaltung des Deutschen Bundestages bereits im September 1949 seine Arbeit auf.
Die Tätigkeit des Archivs beschränkte sich zunächst auf die Gesetzesdokumentation und somit die lückenlose Beschreibung des Werdeganges jedes einzelnen Grundgesetzartikels sowie der Dokumentation neu verabschiedeten Bundesgesetze. Daneben wurden auch bereits Parlamentsmaterialien gesammelt sowie Bilder und Tondokumente übernommen.
Ab 1972 wurde die Aufgabenstellung des Parlamentsarchivs durch die Verantwortung für die Übernahme des gesamten archivwürdigen Schriftgutes des Deutschen Bundestages und seiner Verwaltung erweitert. Dies fand dann 1975 in der ersten Archivordnung seinen Niederschlag.
Gemäß dem Bundesarchivgesetz und der Archivordnung für das Parlamentsarchiv des Deutschen Bundestages sind Übernahme, Erhaltung, inhaltlichen Erschließung und Nutzbarmachung der im Deutschen Bundestages entstehenden dienstlichen Unterlagen unabhängig vom Informationsträger nunmehr die primären archivfachlichen Aufgaben.
Das Parlamentsarchiv befindet sich seit Mitte März 2004 nach Abschluß des Umzuges von Bonn nach Berlin mit allen Bereichen im Dienstgebäude Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) des Deutschen Bundestages.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/archiv/gesch
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