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011/2002
Stand: 17.01.2002
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Bundesrat moniert ungeklärte Integrationskosten bei der Zuwanderung

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die für Länder und Kommunen mit der Integration von Zuwanderern verbundenen Belastungen sind nicht geklärt, stellt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein Zuwanderungsgesetz ( 14/7987) fest. Der Entwurf ist wortgleich mit dem bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Gesetzentwurf "zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern" ( 14/7387). Integrationskosten, so die Länderkammer, seien die öffentlichen Kosten, die von der Einreise der Zuwanderer bis zu ihrer Eingliederung in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben der Bundesrepublik entstehen. Sie resultierten aus Aufbausprachkursen, Kinderbetreuungsangeboten, Unterhaltskosten während der Kursteilnahme und Integrationsmaßnahmen im Schulwesen.

Angesichts der angespannten Haushaltslage, heißt es, könne auf eine "umfassende Klärung" der Integrationskosten im weiteren Verfahren nicht verzichtet werden. Der Bundesrat empfiehlt eine Kommission einzusetzen, die vor Abschluss der Gesetzgebungsverfahrens über die finanziellen Auswirkungen berichten soll. Da Zuwanderung eine gesamtstaatliche Aufgabe sei, müssten die damit verbundenen Lasten auf alle Ebenen verteilt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, heißt es in der Stellungnahme weiter, dass Länder und Kommunen bereits Integration in erheblichen Umfang finanzierten. Außerdem sei eine angemessene Beteiligung der Zuwanderer und ihrer Arbeitgeber an den Integrationskosten erforderlich. Der Bundesrat beklagt darüber hinaus, dass in dem Entwurf nur die "männliche Sprachform" gewählt worden sei. Dies sei frauendiskriminierend und widerspreche der Gleichbehandlung der Geschlechter in der Rechtssprache.

Die Stellungnahme der Länderkammer enthält darüber hinaus zahlreiche Änderungswünsche und Prüfbitten. Unter anderem wird empfohlen, die Einkommensgrenze für hochqualifizierte Zuwanderer nicht mit mindestens dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung festzulegen, sondern auf 50.000 € im Jahr zu reduzieren. Das in den "Green-Card"-Regelungen vorgeschriebene Mindestgehalt von 100.000 DM im Jahr, sofern kein entsprechender Hoch- oder Fachhochschulabschluss nachgewiesen werden kann, habe sich bewährt und sollte nach Meinung des Bundesrats beibehalten werden. Zudem würden ausländische Experten in der Informationstechnologie (IT), die bereits in Deutschland arbeiteten, nach der geplanten Regelung nicht als Hochqualifizierte gelten, wenn sie weniger als 80.068 € im Jahr verdienen. Dies hätte zur Folge, so der Bundesrat, dass sie nach Ablauf ihrer auf höchstens fünf Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis ausreisen müssten. Die Länderkammer glaubt, dass durch die von ihr vorgeschlagene Änderung Hochqualifizierte künftig leichter angeworben werden könnten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_011/01
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