Task Force Leuna/Minol wertet weitere Unterlagen aus
Berlin: (hib/VOM) Die Task Force Leuna/Minol wertet nach Angaben der Bundesregierung weitere Unterlagen aus, um einen eventuellen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Bundes oder der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) festzustellen. Dies geschehe seit dem 1. Januar 2002 mit reduziertem Personal, heißt es in der Antwort der Regierung ( 14/7986) auf eine Kleine Anfrage der CDU/-CSU-Fraktion ( 14/7884). Die Task Force sei als Teil der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe "Koordinierte Ermittlungen" organisatorisch an die BvS angebunden. Ihre Angehörigen seien Berater der BvS, mit denen entsprechende Dienstleistungsverträge abgeschlossen worden seien.
Wie die Regierung mitteilt, haben weder die Behörden des Landes Sachsen-Anhalt noch des dortigen Landesförderinstituts Informationen erteilt, die Aufschluss darüber geben, ob im Zusammenhang mit dem Neubau der Raffinerie Leuna Schmiergelder als förderfähige Investitionskosten dargestellt worden sind. Die Task Force habe ihre Kenntnisse über einen Anfangsverdacht auf Subventionsbetrug sowohl vor als auch nach dem 15. März 2001 gewonnen, als dem Bundesfinanzministerium ein erster Entwurf eines Berichts an die Staatsanwaltschaft Magdeburg vorgelegen habe. Das Ministerium habe diesen Entwurf sorgfältig geprüft. Erstmalig im Januar 2001 habe die Task Force Kenntnis von Aussagen früherer Mitarbeiter des französischen Konzerns Elf/Aquitaine erlangt, in denen von einer "Überhöhung der Investitionskosten durch Elf" gesprochen worden sei. Im Übrigen habe die Task Force keine Erkenntnis gewonnen, die darauf schließen lasse, dass ehemalige Elf-Manager selbst einen Großteil der so genannten Leuna-Provisionen in Höhe von 256 Millionen Francs (knapp 41 Millionen Euro) für sich vereinnahmt haben.