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095/2002
Stand: 12.04.2002
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Gegen illegale Finanzströme wirksamer vorgehen

/Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus durch das Austrocknen illegaler Finanzströme die Grundlage entziehen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus ( 14/8739) vorgelegt. Vorgesehen ist, die vom Geldwäschegesetz geforderten Identifizierungs- und Anzeigepflichten bei verdächtigen Transaktionen zu verschärfen. Der bislang vom Geldwäschegesetz vorgegebene Schwerpunkt auf der Schnittstelle zwischen Bargeld und Buchgeld entspreche den Anforderungen des heutigen Massengeschäfts unbarer Finanztransaktionen nicht mehr, so die Regierung. Den bankinternen Sicherheitsmaßnahmen komme "herausragende Bedeutung" zu. So müssten verstärkt softwarebasierte Research- und Monitoringsysteme eingesetzt werden, um aus der Masse der unbaren und automatisierten Geschäfte computergestützt Verdachtsmomente für Geldwäsche herauszufiltern.

Außerdem soll der vom Geldwäschegesetz verpflichtete Personenkreis um neue Berufsgruppen erweitert werden. Angehörige freier Berufe sollen aber nicht verpflichtet werden, Informationen, die sie im Zusammenhang mit ihrer Prozessvertretung oder durch ihre rechtsberatende Tätigkeit erlangen, an Geldwäschebekämpfungsbehörden oder andere Stellen weiterzuleiten. Etwas anderes soll nur dann gelten, wenn der Anwalt weiß, dass der Mandant ihn bewusst zum Zweck einer künftigen Geldwäschehandlung missbrauchen will. Anwälte, Notare, Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler und Spielbanken sollen aber stärker als bisher in die Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach dem Geldwäschegesetz eingebunden werden. Darüber hinaus will die Regierung ein innerstaatliches Verfahren der Weiterleitung einer Geldwäscheanzeige an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden sowie parallel dazu an die Zentralstelle im Bundeskriminalamt schaffen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_095/04
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