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095/2002
Stand: 12.04.2002
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Errichtung von zwei neuen Bundesbehörden geplant

/Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung ( 14/8747). Das Gesetz umfasst unter anderem Gesetze über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung und ein Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Derzeit werden Risikobewertung, Risikokommunikation und Risikomanagement auf Bundesebene zum großen Teil vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin wahrgenommen, heißt es. Diese Bundesoberbehörde soll aufgelöst werden. Bislang von ihr wahrgenommene Aufgaben will die Regierung auf die beiden neuen Behörden übertragen. Darüber hinaus sollen bestimmte Tätigkeiten der Biologischen Bundesanstalt (Pflanzenschutzzulassung) sowie der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen) dem neuen Bundesamt zugeordnet werden. Diese Behörde soll auch Managementaufgaben des Verbraucherschutzministeriums übernehmen, die nicht als "ministerielle Kernaufgaben" eingestuft werden.

Risikobewertungen im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit mit Ausnahme des Tierseuchenbereichs soll künftig das Bundesinstitut für Risikobewertung vornehmen. Für die Tierseuchen soll nach wie vor die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere zuständig sein, die zusätzlich die Zulassung von Testsera, Testantigenen und Testallergenen übernehmen soll. Als Aufgaben des Bundesinstituts bezeichnet die Regierung die wissenschaftliche Unterstützung der Bundesregierung in allen Bereichen, die sich auf Lebensmittelsicherheit und gesundheitlichen Verbraucherschutz auswirken. Es soll unabhängige Informationen über alle einschlägigen bereithalten und früh auf Risiken aufmerksam machen.

Zu den Aufgaben des Bundesamtes zählt die Regierung die Vorsorge und den Schutz im Bereich der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes. Es soll für die Zulassung von Stoffen und Produkten zuständig sein, welche Risiken gesundheitlicher Art bergen können und mit der Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang stehen. Ferner soll die Behörde an der Vorbereitung allgemeiner Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes sowie anderer einschlägiger Gesetze mitwirken. Zugleich soll sie als Kontaktstelle für das Lebensmittel- und Veterinäramt der EU in Dublin sowie für das europäische Schnellwarnsystem im Lebensmittel- und Futterbereich sowie in bestimmten Bereichen der Produktsicherheit dienen. Mit dem Gesetz will die Regierung darüber hinaus das Pflanzenschutzrecht sowie lebensmittelrechtliche, weinrechtliche und fleisch- und geflügelhygienerechtliche Vorschriften ändern. Zusätzlich erforderliche Personal- und Sachmittel verursachen den Angaben zufolge für den Bund Mehrkosten, deren Höhe sich nur auf der Grundlage einer Organisationsuntersuchung über die künftige Aufbau- und Ablauforganisation des Bundesinstitutes und des Bundesamtes bestimmen lasse. Für die Länder verursache das Gesetz keine direkten Kosten, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_095/05
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