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034/2003
Stand: 13.02.2003
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Parlamentarier wollen Grundrechte-Charta der EU-Verfassung voranstellen

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union/

Berlin: (hib/RAB) Die Fraktionen des Bundestages wollen die Grundrechte-Charta der zukünftigen EU-Verfassung den weiteren Artikeln voranstellen. Diese Auffassung der Fraktionen teilte das deutsche Mitglied im Europäischen Verfassungskonvent, Peter Altmaier (CDU/CSU), in einer Diskussion über einen Entwurf der Artikel 1 bis 16 des Verfassungsvertrages am Mittwochnachmittag im Europaausschuss. Seiner Auffassung nach wird so die Bedeutung der Grundrechte für die zukünftige Europäische Union deutlich. Mit Blick auf mögliche Änderungsvorschläge, die bis Montag nächster Woche eingereicht werden könnten, sah Altmaier Nachbesserungsbedarf bei Fragen der zukünftigen Beitrittsländer sowie der qualifizierten Mehrheitswahlen anstelle des Prinzips der Einstimmigkeit. Sollte bei bestimmten Entscheidungen die Einstimmigkeit beibehalten werden, könnten weniger als 0,1 Prozent der Unionsbürger die überwältigende Mehrheit blockieren. Unterstützt wurde der Parlamentarier von seinem deutschen Kollegen im EU-Verfassungskonvent, Professor Jürgen Meyer. Beide übten zudem Kritik an der Sprache des Entwurfs, die von Kompromissen geprägt sei. Für die Bürger sei es schwierig, die Bedeutung der einzelnen Formulierungen nachzuvollziehen. Meyer machte zudem deutlich, dass er momentan die Bezeichnung "Europäische Union" nicht ändern will. In Zukunft würden die Bürger das Gebilde ohnehin schlicht "Europa" nennen.

Auch die Sozialdemokraten sprachen sich dafür aus, die Sprache des Verfassungsentwurfs zu überarbeiten. Zudem müsse überlegt werden, ob es nicht "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" anstelle von "alle Unionsbürger" heißen müsse. Auch sei es wichtig, die Rechte von Arbeitnehmern zu betonen. Für die CDU/CSU bewegt sich der Entwurf nahe an dem derzeitigen Status quo. Entscheidend sei, wie die weiteren Teile der EU-Verfassung aussehen würden. Mit Blick auf die Aufnahme neuer Beitrittsländer müsse darauf geachtet werden, dass die EU ihre Handlungsfreiheit behält. Die Bündnisgrünen begrüßten es, dass das Prinzip des Föderalismus ausdrücklich im Entwurf enthalten ist. Die Grundrechte müssten darüber hinaus rechtsverbindlich festgeschrieben werden, so dass sie einklagbar sind. Weiter wies die Fraktion darauf hin, dass dieBenennung der Prinzipien "nachhaltige Entwicklung" und "Gleichberechtigung" in dem Entwurf in ihrem Sinne sei. Sie setzten sich dafür ein, die soziale und ökologische Marktwirtschaft als Grundlage der EU deutlicher zu machen. Die FDP bezeichnete den Teil zur gemeinsamen Außen- und Sicherheit als "unbefriedigend", da er hinter die bisherigen EU-Regelungen zurückfalle. Darüber hinaus sei es problematisch, dass der Leser des Entwurfs die Kompetenzverteilung zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten nicht beurteilen kann. Nach Überzeugung der Parlamentarier ist es richtig, die nationalen Parlamente an den Entscheidungsprozessen der EU wie vorgesehen zu beteiligen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_034/01
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