Regierung will Vorschriften für Fallpauschalensystem ändern
Berlin: (hib/RAB) Die Vorschriften für das diagnose-orientierte Fallpauschalensystem für die Vergütung von Krankenhausleistungen (DRG-Diagnosis Related Groups) sollen geändert werden. In einem Gesetzentwurf der Regierung ( 15/897) heißt es, Entscheidungsblockaden der Selbstverwaltungspartner sollen in Zukunft durch Ministerverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung aufgehoben werden können. Die sei nötig, da der Fallpauschalen-Katalog für die Krankenhausleistungen im Jahre 2004 von der australischen Ausgangsgrundlage an die deutschen Versorgungsverhältnisse angepasst werden müsste. Außerdem sollen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten eröffnet werden, um sachgerechte Vergütungsregelungen für Leistungen einzelner Fachgebiete und besonderer Einrichtungen zu ermöglichen. Ziel des Fallpauschalenänderungsgesetzes sei es, die bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen der DRG-Einführung im Sinne des angekündigten "lernenden Systems" sachgerecht weiter zu entwickeln, so die Regierung.
In seiner Stellungnahme zu dem Entwurf fordert der Bundesrat die Regierung auf, die Bundespflegesatzverordnung zu ändern. Auch solle die Option über den Frühumstieg auf das neue Fallpauschalensystem rückwirkend zum 1. Januar diesen Jahres in Kraft treten, um für den Pflegesatzzeitraum 2003 berücksichtigt werden zu können. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Regierung, sie wolle diese Vorschläge der Länderkammer prüfen.