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207/2004
Stand: 06.09.2004
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Koalition will diagnoseorientiertes Fallpauschalensystem weiterentwickeln

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen das diagnoseorientierte DRG-Fallpauschalensystem (Diagnosis Related Groups) für Krankenhäuser weiterentwickeln. Dazu haben sie den Entwurf eines zweiten Fallpauschalenänderungsgesetzes ( 15/3672) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, die sachgerechte Abbildung der Krankenhausleistungen durch das DRG-Fallpauschalensystem sei in Teilbereichen noch verbesserungsbedürftig, etwa in der Intensivmedizin. Mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 war beschlossen worden, ab 2003 ein pauschalierendes Entgeltsystem einzuführen, das sich am internationalen DRG-Vergütungssystem orientiert. Damit sollten Krankenhausleistungen, die bis dahin noch zu 77 Prozent mit tagesgleichen Pflegesätzen finanziert wurden, vollständig über Fallpauschalen finanziert werden. Damit sollten die Krankenhäuser leistungsgerechter vergütet und die im internationalen Vergleich zu hohen Verweildauer der Patienten in Krankenhäusern verkürzt werden. Über 1.000 Krankenhäuser hätten das neue DRG-Verfügungssystem im vergangenen Jahr freiwillig eingeführt, so die Koalitionsfraktionen. In diesem Jahr müssten auch die übrigen rund 850 Akutkrankenhäuser das DRG-System einführen (mit Ausnahme der Psychiatrie, der Psychosomatik und psychotherapeutischen Medizin).

Die bisher vorgesehenen verbindlichen, landeseinheitlichen Pauschalbeträge je Ausbildungsplatz und Beruf sollen durch Richtwerte ersetzt werden. Ab 2005 sollen die Ausbildungsstätten und die Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen aus dem Krankenhausbudget herausgelöst und in einem Ausbildungsbudget verhandelt werden, heißt es. Die Verhandlungen sollen sich künftig an landesdurchschnittlichen Finanzierungsbeträgen, also Richtwerten, orientieren und mittelfristig die Finanzierungsbeiträge vereinheitlichen. Die Übergangsphase, in der das bisherige Preisniveau schrittweise an das neue landeseinheitliche Preisniveau angepasst wird, soll 2005 beginnen und um ein Jahr bis Ende 2007 verlängert werden. Damit wolle man den Krankenhäuser mehr Zeit für die Anpassung einräumen. Im Krankenhausentgeltgesetz wollen die Fraktionen regeln, dass bei Veränderung der Leistungen die bisherigen Finanzierungsanteile von 33 Prozent im Jahre 2005 und 50 Prozent im Jahre 2006 beibehalten werden. 2007 sollen neue Leistungen noch nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu 75 Prozent finanziert werden. Bei besonders hohen Kosten für zusätzliche Leistungen, etwa bei Transplantationen, solle auch künftig die Höhe der Budgetveränderung im Einzelfall verhandelt werden. Darüber hinaus sollen die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene verpflichtet werden, Krankenhäuser finanziell zu unterstützen, die sich freiwillig an der Kalkulation der DRG-Fallpauschalen beteiligen. Erwartet wird, dass sich aufgrund der von 2007 auf 2008 um ein Jahr verschobenen Vergütung zusätzlicher Leistungen mit dem vollen DRG-Katalogpreis Einsparungen in Höhe von rund 150 Millionen Euro geben. Mit höheren Beiträgen der Versicherten zur Krankenversicherung sei somit nicht rechnen, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_207/04
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