Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2004 > 207 >
207/2004
Stand: 06.09.2004
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch ändern

Gesundheit und Soziale Sicherung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen das Ende vergangenen Jahres nach komplexem Vermittlungsverfahren verabschiedete Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch ändern. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf ( 15/3673) vorgelegt. Darin heißt es, seit der Verkündung des Gesetzes, mit dem das Sozialhilferecht als zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingeordnet wird und das bis auf wenige Ausnahmen zum 1. Januar 2005 in Kraft tritt, habe sich zu zwei Vorschriften Änderungsbedarf ergeben. Zum einem müsse die Verfahrensregelung rückwirkend in Kraft treten, damit die Länder die Regelsätze festsetzen können, zum anderem sollen mögliche Auslegungsprobleme bei der Abrechnung und Feststellung einzelner Leistungen ausgeschlossen werden, indem der Maßstab der Bemessung des Lebensunterhaltes in Einrichtungen klargestellt wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_207/05
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf