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017/2005
Stand: 19.01.2005
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Breite Mehrheit für Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/WOL) Mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in der veränderten Ausschussfassung hat der Fachausschuss nach den Worten seines Vorsitzenden, Ernst-Ulrich von Weizsäcker (SPD) am Mittwochvormittag ein "bedeutsames Gesetz des Umweltschutzes" auf den Weg gebracht. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU hatten sich dabei für die identischen Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/3930) und der Bundesregierung ( 15/4234) bei Enthaltung der FDP ausgesprochen. Die breite Mehrheit war durch die interfraktionelle Abstimmung von Änderungsanträgen der Koalition sowie der CDU/CSU möglich geworden. Ein Antrag der FDP zur ökologisch sachgerechten und unbürokratischen Gestaltung bei der Verwertung von Elektronikaltgeräten ( 15/3950) wurde abgelehnt. Mit dem Gesetz wird die kostenlose Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte von Verbrauchern und Handel ab August 2005 geregelt. Danach können bis Ende 2006 mindestens 4 Kilogramm Altgeräte pro Einwohner und Jahr aus privaten Haushalten getrennt gesammelt werden. Die Hersteller werden verpflichtet, für die Behandlung nach besten verfügbaren Techniken zu sorgen und sicherzustellen, dass die Zielvorgaben für die Verwertung bis Ende des Jahres 2006 erfüllt sind. Außerdem muss jeder Hersteller, der ein Produkt in diesem Marktsegment in den Handel bringt, garantieren, dass die spätere Entsorgung des Altgeräts bezahlt wird. Mit einem Herstellerverzeichnis sollen Daten über Mengen und Kategorie von Geräten vom Verkauf bis zur Entsorgung erhoben werden. Ab Mitte 2006 dürfen schließlich in den Handel gebrachte Geräte keine bestimmten gefährlichen Stoffe mehr enthalten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_017/01
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