hib-Meldung
017/2005
Stand: 19.01.2005
Breite Mehrheit für Elektro- und Elektronikgerätegesetz
15/3930) und der Bundesregierung (
15/4234) bei Enthaltung der FDP ausgesprochen.
Die breite Mehrheit war durch die interfraktionelle Abstimmung von
Änderungsanträgen der Koalition sowie der CDU/CSU
möglich geworden. Ein Antrag der FDP zur ökologisch
sachgerechten und unbürokratischen Gestaltung bei der
Verwertung von Elektronikaltgeräten (
15/3950) wurde abgelehnt. Mit dem Gesetz wird
die kostenlose Rückgabe alter Elektro- und
Elektronikgeräte von Verbrauchern und Handel ab August 2005
geregelt. Danach können bis Ende 2006 mindestens 4 Kilogramm
Altgeräte pro Einwohner und Jahr aus privaten Haushalten
getrennt gesammelt werden. Die Hersteller werden verpflichtet,
für die Behandlung nach besten verfügbaren Techniken zu
sorgen und sicherzustellen, dass die Zielvorgaben für die
Verwertung bis Ende des Jahres 2006 erfüllt sind.
Außerdem muss jeder Hersteller, der ein Produkt in diesem
Marktsegment in den Handel bringt, garantieren, dass die
spätere Entsorgung des Altgeräts bezahlt wird. Mit einem
Herstellerverzeichnis sollen Daten über Mengen und Kategorie
von Geräten vom Verkauf bis zur Entsorgung erhoben werden. Ab
Mitte 2006 dürfen schließlich in den Handel gebrachte
Geräte keine bestimmten gefährlichen Stoffe mehr
enthalten.
Berlin: (hib/WOL) Mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf über
das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten in der veränderten Ausschussfassung hat
der Fachausschuss nach den Worten seines Vorsitzenden, Ernst-Ulrich
von Weizsäcker (SPD) am Mittwochvormittag ein "bedeutsames
Gesetz des Umweltschutzes" auf den Weg gebracht. Die Fraktionen von
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU/CSU hatten sich dabei
für die identischen Gesetzentwürfe von SPD und
Bündnis 90/Die Grünen (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_017/01