Innenausschuss
Berlin: (hib/WOL) In einem Sachstandsbericht hat die
Bundesregierung die Neuregelungen für die Aufnahme
jüdischer Zuwanderer in Deutschland gegenüber den
Innenausschussmitgliedern am Mittwochvormittag erläutert.
Danach soll auch in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden die
Integrationsfähigkeit der Antragsteller stärker im
Mittelpunkt stehen. Bei der letzten Innenministerkonferenz der
Länder und des Bundes im Dezember 2004 sei angesprochen
worden, dass es keine dauerhafte Inanspruchnahme der Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch geben solle. Auch müsse das Erlernen
oder die Beherrschung der deutschen Sprache und die Aufnahme von
Antragstellern in jüdische Gemeinden stärker
berücksichtigt werden. 2004 seien rund 11.000 Personen
jüdischer Herkunft zugewandert, von den Bundesländern
gebe es für weitere 24.000 Antragsteller eine Zusage.
Darüber hinaus hätten 26.000 Personen einen Antrag
gestellt. Von Seiten der Bundesregierung werde nun ein Vorschlag
der Innenministerkonferenz zum weiteren Vorgehen erwartet. Der
Vertreter des Innenministeriums machte deutlich, dass auch
außerhalb der künftigen Zuwanderungsgesetzgebung eine
Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Gruppen möglich sein
werde. Dafür sei eine neue Anordnung erforderlich.
Gleichzeitig wurde auf eine Strukturveränderung hingewiesen.
So gebe es mehr ältere Antragsteller, von denen viele nicht
mehr im Arbeitsalter seien. Auch habe die Zahl der lediglich
russisch sprechenden Juden erheblich zugenommen.