hib-Meldung
088/2005
Stand: 21.03.2005
CDU/CSU will Hinzuverdienstgrenze attraktiver gestalten
15/5105) will die CDU/CSU-Fraktion die
bestehenden Regelungen attraktiver gestalten. Bei Erwerbseinkommen
bis zu 400 Euro monatlich soll sie im Sozialgesetzbuch auf pauschal
100 Euro festgelegt werden. Bei Erwerbseinkommen bis 900 Euro
brutto soll ein Freibetrag von 30 Prozent des bereinigten
Nettoeinkommens, bei Einkommen zwischen 900 und 1500 Euro brutto
sollen zusätzlich 15 Prozent des über 900 Euro
hinausgehenden Lohns angesetzt werden. Die Union argumentiert,
derzeit sei eine Beschäftigung als Ein-Euro-Jobber vielfach
attraktiver. Diese Jobs gefährdeten aber Arbeitsplätze im
regulären Arbeitsmarkt. Häufig sei eine
Beschäftigung als Ein-Euro-Jobber lukrativer. Die mit dem
Hartz-IV-Gesetz getroffene Regelung der Hinzuverdienstgrenze sollte
daher höhere und nicht mehr nur geringe Hinzuverdienste
belohnen und so einen arbeitsmarktpolitischen Anreiz hervorrufen.
Zudem solle durch die auf 30 Prozent bei Bruttoeinkommen bis 900
Euro vereinheitlichte Hinzuverdienstregelung erreicht werden, dass
gerade im Bereich bis 400 Euro ein höherer Hinzuverdienst
möglich wird als bisher. Damit solle gering entlohnte Arbeit
neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II attraktiver werden als die
Beschäftigung in Ein-Euro-Jobs.
Berlin: (hib/VOM) Mit ihrem Gesetzentwurf für "bessere
Hinzuverdienste bei Arbeitslosen" (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_088/06