hib-Meldung
088/2005
Stand: 21.03.2005
Planungsverfahren bei Verkehrsprojekten auch in alten Ländern verkürzen
15/5102) vorgelegt. Nach den für die
fünf neuen Bundesländer geltenden Sonderregelungen sei
vor allem der Rechtsweg für Klagen gegen
Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und
letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts
beschränkt. Auf diese Art habe man die gerichtliche
Nachprüfung um durchschnittlich ein bis eineinhalb Jahre
gegenüber den alten Ländern beschleunigen können.
Das für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen geltende
Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist am 16. Dezember 1991
beschlossen worden und in seiner Wirkung örtlich wie auch
zeitlich begrenzt.
Berlin: (hib/SAS) Nach dem Willen der Unionsfraktion sollen in
Ostdeutschland geltende Sonderregelungen bei der Entwicklung der
Verkehrsinfrastruktur künftig auf das gesamte Bundesgebiet
ausgedehnt werden. Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_088/07