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088/2005
Stand: 21.03.2005
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Planungsverfahren bei Verkehrsprojekten auch in alten Ländern verkürzen

Verkehr und Bauwesen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SAS) Nach dem Willen der Unionsfraktion sollen in Ostdeutschland geltende Sonderregelungen bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur künftig auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt werden. Die Fraktion hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes ( 15/5102) vorgelegt. Nach den für die fünf neuen Bundesländer geltenden Sonderregelungen sei vor allem der Rechtsweg für Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse auf die erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts beschränkt. Auf diese Art habe man die gerichtliche Nachprüfung um durchschnittlich ein bis eineinhalb Jahre gegenüber den alten Ländern beschleunigen können. Das für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geltende Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz ist am 16. Dezember 1991 beschlossen worden und in seiner Wirkung örtlich wie auch zeitlich begrenzt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_088/07
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