hib-Meldung
142/2005
Stand: 23.05.2005
Abgeordnete aller Fraktion verlangen Antragsrecht der Kinderkommission
15/5527). Ein solches Antragsrecht soll dazu
dienen, dass die Kinderkommission ihrem Auftrag, für die
Belange von Kindern im Parlament initiativ zu werden, künftig
"angemessener" gerecht werden kann. Die Abgeordneten weisen darauf
hin, aus diesem Antragsrecht sollten sich keine Ansprüche
anderer Gremien auf ein Antragsrecht ableiten lassen. Dieses Recht
sei und bleibe durch den besonderen Status der Kinderkommission
"einzigartig". Als Grund führen die Parlamentarierinnen und
Parlamentarier an, dass die Kinderkommission besonders
zusammengesetzt sei (jede Fraktion entsendet einen Parlamentarier)
und dass Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden dürfen.
Die Abgeordneten erwähnen ferner, dass in den vergangenen vier
Wahlperioden die Kinderkommission Vorschläge zur Erweiterung
ihrer Kompetenzen gemacht habe. Kernpunkte seien jeweils ein
eigenständiges Antragsrecht und ein Rederecht in anderen
Ausschüssen gewesen. Über das Rederecht in anderen
Ausschüssen habe seinerzeit Einvernehmen hergestellt werden
können. Die Kinderkommission des Bundestages ist seit ihrer
Gründung im Jahr 1998 als Interessenvertretung für Kinder
im Parlament tätig. Ihr Auftrag ist es, eine "Lobby für
Kinder im Parlament" zu sein.
Berlin: (hib/BOB) Der Kinderkommission des Bundestages soll das
Recht eingeräumt werden, selbstständige Anträge im
Parlament einzubringen. Dies verlangen 111 Abgeordnete aller
Fraktionen (35 der SPD, 41 der CDU/CSU, 14 von Bündnis 90/Die
Grünen und 21 der FDP) in einem Gruppenantrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_142/03