hib-Meldung
142/2005
Stand: 23.05.2005
Bundesregierung: Wählerverzeichnisse auf neuesten Stand bringen
15/5419) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/5321). Vor der Landtagswahl in
Nordrhein-Westfalen sei eine entsprechende Befragung zur
Staatsangehörigkeit durchgeführt worden. Laut
Bundesregierung besteht keine Mitteilungspflicht beim Erwerb einer
anderen Staatsbürgerschaft, da diese nur "schwerlich zu
überwachen" wäre. Die deutschen Behörden seien von
der Information des Einbürgerungsstaates abhängig.
Zurzeit existierten jedoch nur mit 20 Staaten Abkommen über
den Datenaustausch. Angaben, inwieweit die Ergebnisse
zukünftiger Landtags- und Bundestagswahlen aufgrund dieses
Sachverhaltes erfolgreich angefochten werden können, lehnt die
Bundesregierung als "spekulative Einschätzungen" ab.
Berlin: (hib/MMÜ) Damit ausländische
Staatsangehörige, die ihre deutsche Staatsbürgerschaft
verloren und dies nicht bei den Behörden gemeldet haben, nicht
in die Wählerverzeichnisse kommender Bundestags- und
Europawahlen übernommen werden, bedarf es einer Aktualisierung
der Melderegister. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_142/05