hib-Meldung
146/2005
Stand: 30.05.2005
Hersteller müssen auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht zurücknehmen
15/5541) hervor. Die bisherige
Gewichtsbegrenzung sei im Rahmen eines
Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission
angemahnt worden. Außerdem beschränke sich die
Rücknahmepflicht nicht nur auf in Deutschland zugelassene
Fahrzeuge, sondern erstrecke sich auf Zulassungen innerhalb der EU.
Demnach genüge zukünftig die Vorlage eines dem
Fahrzeugbrief vergleichbaren Zulassungsdokumentes, um die
Rücknahme zu veranlassen. Weiter heißt es in der
Verordnung, dass auch nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebrachte
Bauteile ohne besondere Zweckbestimmung für das Fahrzeug, wie
in etwa Armaturen, durch das Stoffverbot erfasst werden und "kein
Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom" enthalten
dürfen. Im Sinne einer umweltgerechten Fahrzeugentsorgung
müssten zudem die Hersteller den Demontagebetrieben die
entsprechenden Demontageinformationen ohne gesonderte Aufforderung
zur Verfügung. Die Kosten für die Auswirkungen der
Verordnungsänderung könnten durch die Hersteller auf die
Produktpreise umgelegt werden.
Berlin: (hib/MMÜ) In Zukunft müssen auch Fahrzeuge mit
einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen von
den Herstellern bzw. von den Vertreibern zurückgenommen und
einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden. Dies geht
aus der durch die Bundesregierung vorgelegten ersten Verordnung zur
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_146/04