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241/2005
Stand: 06.12.2005
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Konsequenzen des EuGH-Urteils zu Haustürgeschäften auf dem Prüfstand

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Wie die Bundesregierung ihre Auffassung begründet, das deutsche Verbraucherschutzrecht sei europarechtskonform und schütze die Verbraucher vor den mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken, möchte die FDP-Fraktion wissen. Sie hat dazu eine Kleine Anfrage ( 16/131) gestellt. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Dieser hat im Oktober dieses Jahres entschieden, dass ein Kreditinstitut die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken tragen müsse, wenn es den Verbraucher bei einem Haustürgeschäft nicht über dessen Widerrufsrecht belehrt hat. Der EuGH habe weiter entschieden, dass es Sache der EU-Mitgliedstaaten sei, dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. In einer Pressemitteilung habe Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Ansicht geäußert, dass das zur Umsetzung der europäischen Haustürgeschäfterichtlinie geschaffene deutsche Recht europarechtskonform sei. Der Schutz der Verbraucher sei durch eine entsprechende Auslegung nationalen Rechts zu erreichen. Dies sei Aufgabe der mit den zugrunde liegenden Verfahren befassten deutschen Gerichte.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_241/04
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