hib-Meldung
241/2005
Stand: 06.12.2005
Konsequenzen des EuGH-Urteils zu Haustürgeschäften auf dem Prüfstand
16/131) gestellt. Hintergrund ist ein Urteil
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Dieser hat im Oktober
dieses Jahres entschieden, dass ein Kreditinstitut die mit der
Kapitalanlage verbundenen Risiken tragen müsse, wenn es den
Verbraucher bei einem Haustürgeschäft nicht über
dessen Widerrufsrecht belehrt hat. Der EuGH habe weiter
entschieden, dass es Sache der EU-Mitgliedstaaten sei, dies durch
geeignete Maßnahmen sicherzustellen. In einer
Pressemitteilung habe Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)
die Ansicht geäußert, dass das zur Umsetzung der
europäischen Haustürgeschäfterichtlinie geschaffene
deutsche Recht europarechtskonform sei. Der Schutz der Verbraucher
sei durch eine entsprechende Auslegung nationalen Rechts zu
erreichen. Dies sei Aufgabe der mit den zugrunde liegenden
Verfahren befassten deutschen Gerichte.
Berlin: (hib/BOB) Wie die Bundesregierung ihre Auffassung
begründet, das deutsche Verbraucherschutzrecht sei
europarechtskonform und schütze die Verbraucher vor den mit
einer Kapitalanlage verbundenen Risiken, möchte die
FDP-Fraktion wissen. Sie hat dazu eine Kleine Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_241/04