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241/2005
Stand: 06.12.2005
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Risiken durch die Gründung einer Limited nach englischem Recht erörtern

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Mit der in letzten Jahren deutlich gestiegenen Zahl der Gründungen einer englischen Private Limited Company (Limited) beschäftigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/134). Der Europäische Gerichtshof hatte im Herbst 2002 entschieden, dass eine in einem EU-Mitgliedstaat wirksam gegründete Kapitalgesellschaft in allen anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen ist. Die Vorschriften des deutschen Gesellschaftsrechts über das Aufbringen eines bestimmten Mindestkapitals und dessen Erhaltung fänden auf eine englische Limited keine Anwendung, erläutern die Liberalen. Sie wollen nun unter anderem von der Regierung wissen, welche Risiken sie für deutsche Unternehmen bei der Gründung einer solchen Limited sieht - insbesondere hinsichtlich der oftmals unzureichenden Kenntnis über die englischen Rechtsvorschriften. Ob eine Reform des Rechts der Industrie- und Handelskammern aus Sicht der Regierung dazu beitragen könnte, der Bemühung, durch die Wahl einer ausländischen Gesellschaftsform die Pflichtmitgliedschaft zu umgehen, von vornherein die Grundlage zu entziehen, möchten die Liberalen ebenso in Erfahrung bringen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_241/05
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